Die Landeshauptstadt hat vor zehn Jahren ihre Ausschreibung zum Betrieb des Wärmenetzes unterbrochen, aber nicht beendet. Nun soll das Verfahren fortgesetzt werden.
Vor sechs Wochen hat der Bundesgerichtshof (BGH) den Streit zwischen der Landeshauptstadt und dem Energiekonzern EnBW um das Stuttgarter Fernwärmenetz entschieden. Der Kartellsenat legte seinen Tenor vor, beiden Parteien blieb ein Interpretationsspielraum. Nun hat der BGH sein ausgeschriebenes Urteil (AZ.: KZR 101/20) veröffentlicht. Die Karlsruher Richter schlagen damit bei der Fernwärme ein neues Kapitel auf. Versorgungsmonopole könnten mit diesem Urteil der Vergangenheit angehören.