Ein 55-Jähriger musste sich vor dem Amtsgericht Ludwigsburg verantworten. Foto: dpa

Weil er seine Exfreudin bedroht, beleidigt und belästigt hat, muss ein 55-Jähriger eine Geldstrafe zahlen. Weil der Markgröninger die Strafe nicht akzeptieren wollte, war das Amtsgericht gefragt.

Markgröningen - Weil er seiner ehemaligen Lebensgefährtin damit gedroht hat, sie zu töten, ihr immer wieder nachstellte und sie zudem telefonisch belästigte, muss ein 55-jähriger Mann aus Markgröningen 2700 Euro Geldstrafe bezahlen. Einen entsprechenden Strafbefehl der Staatsanwaltschaft hat der Mann zunächst nicht akzeptieren wollen, weshalb das Ludwigsburger Amtsgericht am Donnerstag diesen Fall verhandelte. Im Laufe der Sitzung entschlossen sich der Lkw-Fahrer und sein Verteidiger nach kurzer Beratung aber, die Geldstrafe doch zu zahlen – womit das Verfahren beendet ist.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann vorgeworfen, seiner ehemaligen Partnerin auf vielen verschiedenen Wegen das Leben schwer gemacht zu haben. Das Ganze soll nach der Trennung des Paares Anfang dieses Jahres begonnen haben: So habe der Markgröninger das Opfer an einem Abend im Februar nach der Arbeit mit dem Auto abgeholt. Doch anders als ursprünglich vereinbart, sei er nicht zu einem Café, sondern in Richtung seiner Wohnung gefahren. Als die Frau versuchte, aus dem Wagen zu steigen, gelang ihr das nicht. Erst als der 55-Jährige vor seinem Wohnhaus stoppte, konnte die Frau entkommen. Der Verurteilte verfolgte sie und stieß sie zu Boden. Passanten griffen ein, darauf hin habe der Mann von seine Ex-Partnerin abgelassen, sagte die Staatsanwältin.

In den folgenden Wochen und Monaten rief der Mann laut den Ermittlern seine Exfreundin immer wieder an, obwohl sie das nicht mehr wollte. An manchen Tagen erhielt sie dennoch bis zu 15 Anrufe, teils auch spät in der Nacht. Über das Nachrichtenprogramm WhatsApp schickte der Angeklagte ihr zudem Hunderte Nachrichten, in denen er sie teilweise beleidigte. Bei einem Treffen am Bahnhof in Stuttgart-Bad Cannstatt drohte er schließlich damit, sein Opfer umzubringen.

Im April spitzte sich die Lage nach Auskunft eines Polizisten, der als Zeuge geladen war, noch weiter zu. Vom Exmann des Opfers hätten die Beamten den Hinweis bekommen, dass der Angeklagte inzwischen fest vorhabe, seine Exfreundin zu töten und schon auf dem Weg zu ihrer Adresse in Ostfildern (Kreis Esslingen) sei. Die Frau wurde daraufhin in ein sicheres Haus der Polizei gebracht. Der Markgröninger wurde festgenommen, kurze Zeit später aber wieder auf freien Fuß gesetzt.

Neben den Ludwigsburger Richtern beschäftigte sich auch das Amtsgericht Esslingen ebenfalls mit dem Streit: Bereits vor Monaten wurde dort bestimmt, dass der 55-Jährige mindestens 50 Meter Abstand zur Wohnung und dem Arbeitsplatz der Frau zu halten hat.

Der Angeklagte selbst beteuerte am Donnerstag, dass er seine Exfreundin nicht belästigt habe. Er habe nicht verstanden, warum sich die Frau im Februar von ihm trennen wollte: „Es gab keine Probleme.“ Daher habe er versucht, mit ihr ins Gespräch zu kommen – so auch an jenem Abend in Markgröningen.