Der vorsitzende Richter Rainald Gerster eröffnet amDonnerstag im Verwaltungsgericht in Frankfurt am Main die Verhandlung. Foto: dpa

Das Verwaltungsgericht Frankfurt verurteilte das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (Bafa) zu einer klaren Entscheidung in der Angelegenheit rund um die Ausfuhrgenehmigung der Teile des Sturmgewehrs G36 nach Saudi-Arabien.

Frankfurt/Main - Die Bundesregierung und ihre Behörden müssen eine Entscheidung treffen, ob der Waffenhersteller Heckler & Koch Teile seines Sturmgewehrs G36 nach Saudi-Arabien liefern darf. Dazu hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Donnerstag den Bund verurteilt.

Zweieinhalb Jahre nach dem Antrag auf Genehmigung habe das Rüstungsunternehmen einen Anspruch auf eine Entscheidung der Politik - ob positiv oder negativ. Den Antrag von Heckler & Koch, den Bund auch zur Genehmigung des Geschäfts zu verurteilen, wies die Kammer aber zurück. Das Gericht ließ zugleich Berufung gegen seine Entscheidung zu.

Das Unternehmen hatte das Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) unterstellte Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (Bafa) verklagt, weil es seit Dezember 2013 auf die Ausfuhrgenehmigung wartet. In Saudi-Arabien gibt es seit längerem eine Lizenzfertigung von G36-Gewehren. Die Ausfuhr von Komponenten und Ersatzteilen ist Heckler & Koch bereits 2006 von der Bundesregierung zugesichert worden. Vertreter des Bafa argumentierten vor Gericht, man müsse zunächst die regionale Sicherheitslage im Nahen Osten weiter beobachten.

Bundesregierung weiter kritisch

Die Bundesregierung bleibt auch nach der Gerichtsentscheidung zur Exportgenehmigung für Teile des G36-Sturmgewehrs nach Saudi-Arabien bei ihrer kritischen Haltung zu solchen Geschäften. Das Wirtschaftsministerium nahm am Donnerstag das Urteil des Frankfurter Verwaltungsgerichts zur Kenntnis und kündigte an: „Es wird nun nach den vorgesehenen rechtlichen Verfahren eine Sachentscheidung getroffen und dem Antragsteller zugestellt werden“. Das Gericht habe allerdings nur entschieden, dass das zuständige Bundesamt für Wirtschaft (BAFA) verpflichtet sei, eine Entscheidung zu fällen, nicht, dass es die beantragte Genehmigung zu erteilen habe, hob das Ministerium hervor.

Es verwies auf die grundsätzlich kritische Haltung von Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel zum Export von Kleinwaffen in unsichere Regionen. Solche Waffen seien gefährlich und in Konflikten „leicht verbreitbar und schwer kontrollierbar“. Auf seine Initiative hatte die Bundesregierung daher 2015 in neuen Kleinwaffengrundsätzen festgelegt, dass künftig neue Lizenzproduktionen von Kleinwaffen in Drittstaaten untersagt sind. Eine solche Fabrik, wie die existierende in Saudi-Arabien, wäre heute nicht mehr genehmigungsfähig. Gabriel hat wiederholt deutlich gemacht, dass er eine G36-Zulieferung kritisch sieht und eine Genehmigung nicht befürworten würde. Das deutet nach Angaben aus Ministeriumskreisen auf eine Ablehnung im konkreten Fall hin.