Der Fall wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt. Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Die Axthiebe des Angeklagten im Wald bei Großerlach hätten eigentlich töten sollen. Warum er vor dem Landgericht Stuttgart dennoch eine Bewährungsstrafe erhält.

Großerlach/Stuttgart - Ein 17-Jähriger, der im vergangenen Oktober versucht hatte, einen Bekannten im Wald von Großerlach mit einer Axt zu erschlagen, ist am Landgericht Stuttgart jetzt zu einer Strafe von zwei Jahren verurteilt worden. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Erfüllt der junge Angeklagte die Auflagen, die das Gericht ihm machte, muss er die Haftstrafe nicht antreten. Die Kammer verhandelte den Fall aufgrund des jugendlichen Alters des Angeklagten unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

Die Hiebe gingen daneben

Der 17-Jährige hatte seinen Bekannten am 31. Oktober offenbar gezielt in den Wald gelockt, um ihn zu töten. Er benutzte das stumpfe Ende einer Axt, um sein Opfer zu erschlagen. Glücklicherweise traf er nicht richtig, sodass der Mann lediglich Platzwunden am Kopf erlitt und den Anschlag überlebte.

Die Staatsanwaltschaft erhob zunächst Anklage wegen versuchten Mordes, doch das Gericht betrachtete die Tat jetzt als gefährliche Körperverletzung. Außerdem ging es auch um den Besitz einer verbotenen Waffe.

Gute Prognose für den Angeklagten

Ausschlaggebend für die Bewährung waren offenbar gute Prognosen, unter anderem von einem psychiatrischen Gutachter.

Der Angeklagte lebt zurzeit in einer stationären Jugendhilfe-Einrichtung. Die Kammer gewährte ihm Bewährung unter der Bedingung, dass er auch weiterhin dort bleibt, bei dem angeschlossenen Berufsbildungswerk eine Ausbildung macht und sich gleichzeitig einer Psychotherapie unterzieht.