Ein 25-Jähriger aus Ruanda ist vom Landgericht Stuttgart wegen Totschlags an seiner Ex-Freundin verurteilt worden – ihre Leiche wurde im Neckar entdeckt.
Für zehn Jahre muss ein 25-jähriger Mann aus Ruanda ins Gefängnis, der seine Ex-Freundin nach Überzeugung des Gerichts aus verschmähter Liebe getötet hat. Die 19. Große Strafkammer des Landgerichts Stuttgart verurteilte den Angeklagten wegen Totschlags und blieb damit ziemlich in der Mitte der Schlussanträge von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Die Anklagebehörde hatte 13 Jahre Haft für den 25-Jährigen gefordert, die Verteidigung in ihrem Schlussplädoyer acht Jahre für ausreichend erachtet. Der Angeklagte nahm das Urteil mit Interesse und den Richtern stets zugewandt zur Kenntnis.
Der Vorsitzende Richter Norbert Winkelmann betonte, es habe sich um eine Tat „von besonderer Sinnlosigkeit“ gehandelt, begangen von einem Mann, der in seinem Leben viel richtig gemacht habe. Der 25-Jährige hatte in seinem Heimatland Ruanda ein Studium für International Business absolviert und war im Jahr 2022 nach Deutschland gekommen, wo er zunächst ein freiwilliges soziales Jahr absolvierte. Anschließend begann er eine Ausbildung zum Altenpfleger, betrieb parallel ein Fernstudium an der Universität in London und arbeitete als Zeitungsausträger und als Bauhelfer. Gelegentlich konsumierte er massiv Alkohol und halluzinogene Pilze.
Es kam zu Streit und Handgreiflichkeiten
Das spätere Opfer hatte er bereits in Ruanda im Zuge des Bewerbungsverfahrens kennen gelernt. In Deutschland zogen beide nach wenigen Wochen in eine Wohnung in Gerlingen zusammen, hatten aber getrennte Zimmer. Bereits im Sommer vergangenen Jahres war es zu Streit und Handgreiflichkeiten zwischen beiden gekommen, da die Frau sich auch mit anderen Männern traf, was den Angeklagten eifersüchtig machte. Am 28. Oktober 2024 beendete sie daher in einem Snapchat-Chat die Beziehung mit dem Satz: „Ich will dich nicht mehr in meinem Leben haben.“
Am darauffolgenden Abend verabredeten sich beide zu einer Aussprache. Der Angeklagte fuhr in die Stuttgarter Innenstadt und kaufte gegen 20.30 Uhr am Marienplatz eine Flasche Whisky, die er sofort zu trinken begann. Drei Stunden später trafen sich beide in der Innenstadt und fuhren mit der Stadtbahn weiter nach Stuttgart-Hofen, wo sie gegen Mitternacht zusammen Yufka aßen. Das klärende Gespräch muss wohl eskaliert sein, denn kurz darauf schlug der Angeklagte mit Fäusten auf die 26-jährige Landsfrau ein, würgte sie und fügte ihr – als sie schon bewusstlos war – mit der 18 Zentimeter langen Klinge eines Messers drei Stiche zu. Die Frau starb an einem Blutmangelschock.
Der Angeklagte warf die junge Frau bei Mühlhausen in den Neckar
Anschließend entkleidete der Angeklagte die Frau und warf sie im Bereich Mühlhausen in den Neckar. Er entsorgte ihre Kleidung und behielt unter anderem ihr Handy. An dieses schrieb er gegen 4 Uhr eine Nachricht, dass er die ganze Nacht vergeblich auf sie gewartet habe. Anschließend fuhr er nach Hause, trug nach einem kurzen Kleidungswechsel Zeitungen aus und schrieb gegen 6 Uhr morgens weitere Nachrichten an sie und gemeinsame Freunde, um seine Tat zu verschleiern. Gegen 10 Uhr am Vormittag des 29. Oktober wurde er von der Kamera eines Schnellimbisses im Bereich des Vier-Burgen-Stegs in Mühlhausen erfasst, von wo er erkunden wollte, ob die Leiche möglicherweise dort angetrieben worden war. Mit Vermisstenanzeigen bei der Polizei und Fragen nach der Frau im Freundeskreis versuchte er weiter, seine Tat zu vertuschen.
Am 8. November wurde die Leiche der jungen Frau am Oeffinger Landungssteg in Fellbach (Rems-Murr-Kreis) zwei Kilometer neckarabwärts von einem Spaziergänger entdeckt und einen Tag später identifiziert. Als dies bekannt wurde, unternahm der Angeklagte am 9. November einen Suizidversuch und wurde in ein Krankenhaus eingeliefert. Dort wurde er am 22. November vorläufig festgenommen.
Neben seinem Geständnis der äußeren Tatumstände konnte sich das Gericht bei seinem Urteil auch auf den Google-Account des Angeklagten stützen, der zur Tatzeit am Tatort eingeloggt war. Auch die Kameraaufnahmen in Mühlhausen und Blutspuren der Frau an seinen Schuhen deuteten auf den 25-Jährigen als Täter hin.
Die Richter erachten den 25-Jährigen als schuldfähig
Die Richter hielten ihn auch für schuldfähig und glaubten ihm nicht, dass er knapp einen Liter Whisky vor der Tat konsumiert habe. „Sonst hätten Sie zur Tatzeit mehr als 4,5 Promille Blutalkohol aufweisen müssen“, meinte Richter Winkelmann. Das passe aber nicht zu Kameraaufnahmen, auf denen er keine Ausfallerscheinungen zeige und seiner eigenen Schilderung, gegen 5 Uhr schon wieder Zeitungen ausgetragen zu haben. Zudem sei seine Tat sehr zielgerichtet gewesen und habe eine gewisse Feinmotorik erfordert. Beim „konspirativen Nachtatverhalten“ seien in den Chats keine Tippfehler vorgekommen, die Antworten seien zum Teil originell gewesen.
Mordmerkmale wie Heimtücke oder niedere Beweggründe vermochte die Kammer allerdings nicht erkennen. Die Tat sei aus alkoholbedingter Enthemmung heraus geschehen, auch seine Reue, sein Geständnis und die im Suizidversuch manifestierte Verzweiflung rechneten die Richter dem Angeklagten positiv an. Gegen ihn habe jedoch der geringfügige Anlass, die große Vehemenz bei der Tat und das „professionelle und manipulative“ Nachtatverhalten gesprochen.