Der Mord hat sich in dieser Häuserreihe in der Cannstatter König-Karl-Straße ereignet. Foto: Sebastian Steegmüller

Ein Mann hat eine 86 Jahre alte Frau in einer Wohnung an der König-Karl-Straße in Bad Cannstatt mit einem Hammer erschlagen, weil er ein anderes Verbrechen vertuschen wollte.

Ein 54-Jähriger ist am Mittwochmittag am Landgericht Stuttgart wegen Mordes in Verdeckungsabsicht zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Er muss mindestens 15 Jahre in Haft.

Der Mann wollte am Freitagvormittag, 16. September 2022, in der König-Karl-Straße in Bad Cannstatt in die Wohnung seiner ehemaligen Nachbarin einbrechen, um an ihre Wertgegenstände zu gelangen. Für den Kauf von Drogen benötigte er Bargeld. Die Seniorin kam jedoch früher als erwartet vom Einkaufen zurück, ertappte den Mann auf frischer Tat. Daraufhin schlug er ihr mit einem gummiummantelten Hammer, der zusammen mit einem Schraubenzieher als Einbruchwerkzeug dienen sollte, mehrfach gegen den Kopf. Die 86-Jährige erlitt ein massives, offenes Schädelhirntrauma im Bereich der rechten Schläfe mit multiplen Schädelbrüchen. Sie verstarb noch am Tatort.

Enthemmt durch Drogenabhängigkeit

Anschließend durchsuchte er die Räume der Frau, erbeutete mehrere Hundert Euro Bargeld und ein Mobiltelefon, das die Polizei letztlich auf die Spur des Mannes führte. Der gelernte landwirtschaftliche Techniker hielt sich in den vergangenen Jahren mit Gelegenheitsjobs, meist in der Gastronomie, finanziell über Wasser und konsumierte regelmäßig Kokain. „Seine Drogenabhängigkeit hat ihn zwar enthemmt, stellt aber keine Einschränkung der Steuerungsfähigkeit dar“, so die Einschätzung der Staatsanwaltschaft.

Einen Tag nach der Tat wurde die Rentnerin, die drei Kinder großgezogen hat und bis zu ihrem Tod selbstständig in ihrer Eigentumswohnung im Hochparterre lebte, von ihrem 61 Jahre alten Sohn entdeckt. Im Zeugenstand bezeichnete er sie als lebensfrohe Frau, die für ihr Alter noch wirklich fit gewesen sei. „Sie ist regelmäßig auf Reisen gegangen, hat für die Familie gekocht.“

Ursprünglich war das Urteil erst für den 20. Juni eingeplant. Weil sich der Angeklagte von Beginn an aber geständig zeigte, konnte es knapp einen Monat früher gesprochen werden. Schon beim Prozessauftakt hatte der Angeklagte die Tat bedauert. „Ich habe Leid über die Familie gebracht. Ich darf nicht um Vergebung bitten, entschuldige mich aber bei den Angehörigen“, lautete eine Erklärung, die sein Verteidiger vorlas.

Richter Norbert Winkelmann begrüßte nach der Verkündung des Urteils ausdrücklich, dass der 54-Jährige und seine Verteidigung es angenommen haben und auf weitere Rechtsmittel, also eine Revision, verzichten. Neben dem Leid, das er der Frau und den Angehörigen angetan hat, habe er dadurch weiteres Leid vermieden.