Der Europäische Gerichtshof (EuGH) gibt einer Klage von Österreich gegen die Pkw-Maut in Deutschland statt. Foto: dpa

Die deutsche Pkw-Maut ist nicht mit EU-Recht vereinbar. Die Abgabe sei gegenüber Fahrzeughaltern aus dem Ausland diskriminierend, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH).

Brüssel - Die deutsche Pkw-Maut verstößt gegen EU-Recht. Die geplante Abgabe sei diskriminierend, weil die wirtschaftliche Last praktisch ausschließlich auf Autofahrern aus anderen EU-Staaten liege, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag. Damit hatte eine Klage Österreichs Erfolg.

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Die geplante Abgabe in Verbindung mit der Entlastung bei der Kfz-Steuer stelle eine "mittelbare Diskriminierung" aufgrund der Staatsangehörigkeit dar und verstoße gegen die Grundsätze des freien Warenverkehrs und des freien Dienstleistungsverkehrs, erklärte der EuGH. Für deutsche Fahrzeughalter würde die Maut "vollständig kompensiert". Dadurch liege die "wirtschaftliche Last dieser Abgabe tatsächlich allein auf den Haltern und Fahrern von in anderen Mitgliedsstaaten zugelassenen Fahrzeugen".

Österreich hat geklagt

Österreich hatte vor dem EuGH in Luxemburg im Jahr 2017 eine Vertragsverletzungsklage erhoben, weil es die Regelung aufgrund der Entlastung deutscher Fahrzeughalter für diskriminierend hält. Der für das Verfahren zuständige Generalanwalt sprach sich in seinem Schlussantrag im Februar noch dafür aus, die Klage Österreichs abzuweisen. Die EuGH-Richter folgten diesem Vorschlag aber nicht und kippten die umstrittene Maut.

Die Pkw-Maut sollte nach den Plänen von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) eigentlich im Oktober 2020 eingeführt werden. Beschlossen wurde das jetzt geltende Gesetz bereits im Jahr 2017. Vorausgegangen war ein jahrelanger Streit um die Maut, die als Herzensprojekt der CSU gilt.