Am Amtsgericht Göppingen ist das Urteil gegen einen Mann gefallen, der sich mehrmals der Beleidigung schuldig gemacht hat, ebenso hat er gegen das Gewaltschutzgesetz verstoßen. Foto: Archiv

Ein 60-Jähriger muss für ein Jahr und drei Monate ins Gefängnis. Der Mann sei schuldig in 45 Fällen, so hat er in Bad Boll wiederholt gegen das Gewaltschutzgesetz verstoßen.

Am Ende der Verhandlung hat Richter Stenzel am Donnerstagnachmittag das Urteil gefällt: Der Angeklagte wurde zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt. Das Amtsgericht hält ihn in insgesamt 45 Fällen für schuldig, darunter allein 18-mal der Beleidigung, 23-mal hat er gegen das Gewaltschutzgesetz verstoßen. Sich der Verleumdung schuldig gemacht hat der Mann auch noch. Die Liste der Taten, die dem 60-Jährigen vorgeworfen wurden, war lang, verhandelt wurden Sachverhalte, die zwischen 2022 und 2025 vorwiegend in Bad Boll vorgefallen waren. Die Freiheitsstrafe wurde nicht zur Bewährung ausgesetzt, der Angeklagte muss ins Gefängnis. Das hat der Richter auch mit der Schwere der Taten begründet.

 

Angeklagter nennt seinen Verteidiger „Parteiverräter“

Der Angeklagte hatte in Briefen an Staatsanwälte und Staatsanwältinnen diese unter anderem als „schwerstkriminell“ bezeichnet und sie darüber hinaus auch sexistisch beleidigt. Auch während der Verhandlung teilte er aus, nannte seinen eigenen Verteidiger „Parteiverräter“. Und in seinem Schlusswort holte der Angeklagte noch einmal aus. Wetterte gegen „korrupte Scheißdrecksbullen“, woraufhin Richter Stenzel darauf hinwies, dass durchaus eine neue Anklage möglich sei. Bremsen ließ sich der Angeklagte dadurch nicht, mit Aussagen wie „die Bullen lügen wie gedruckt“ ging es weiter, Staatsanwaltschaft, Gericht und Verteidiger arbeiteten „Hand in Hand“ gegen ihn. Am Ende seiner Ausführungen fragte er das Gericht noch, ob es schon einmal etwas von Wahrheitsfindung gehört habe.

Angeklagter redet nicht mit seinem Verteidiger

Da hatten Staatsanwalt Fischer und Verteidiger Rudi Mannl ihre Plädoyers schon gehalten. Ein Jahr und drei Monate Freiheitsstrafe hatte der Staatsanwalt gefordert und war nach sorgfältiger Abwägung in seinen Ausführungen zu dem Schluss gekommen: „Ohne Bewährung“. Zwar hielt er dem Angeklagten zu Gute, gestanden zu haben. Und auch, dass dieser sich immer wieder ungerecht behandelt gefühlt hätte, teilweise sogar zu Recht. Aber angesichts der Vielzahl der Taten und auch angesichts der Äußerungen des Angeklagten im Laufe der insgesamt drei Tage dauernden Verhandlung kam er zu dem Schluss, dass er wohl weitermachen werde. Rechtsanwalt Mannl, vom Angeklagten kurz zuvor noch als „Parteiverräter“ tituliert, hoffte auf Verständnis für den Angeklagten, der früher ein ganz normales Leben mit normaler Arbeit geführt habe. Eine alte Erbschaftsstreitigkeit habe dann wohl dazu geführt, dass er „falsch abgebogen“ sei, vermutete Mannl und wies darauf hin, dass der Angeklagte nicht mit ihm rede.

Es gab Streitereien mit einer benachbarten Familie

Streitereien mit einer benachbarten Familie hätten wohl zu immer weiteren Vorwürfen und Beschimpfungen geführt, die sich später auch gegen Polizisten, Staatsanwälte und den damaligen Bürgermeister Bad Bolls richteten. ​

Das Verhalten des Angeklagten, auch im Zusammenhang mit einer im vorigen Jahr gegen ihn letztlich geplatzten Verhandlung, in deren Zusammenhang er schon einmal mehrere Wochen in Haft gesessen hatte, sei „ja nicht normal“. Jedenfalls hoffte Mannl, dass sich der Angeklagte mit seinem Schlussplädoyer nicht alles kaputtmache.​

Vergeblich. Der Angeklagte habe seine Chance nicht genutzt, sagte Richter Stenzel. Und außerdem habe er auch während der drei Verhandlungstage keinerlei Reue gezeigt oder sich entschuldigt. Von einer positiven Sozialprognose könne nicht die Rede sein. Und er ging noch härter ins Gericht: Das Verhalten des Angeklagten bedrohe den Rechtsfrieden vor Ort, „die Bewohner haben es sehr schwer“. Er erwähnte in seiner Urteilsbegründung auch das Gutachten eines Sachverständigen, der dem Angeklagten eine kombinierte Persönlichkeitsstörung attestierte, die aber nicht zu einer Schuldunfähigkeit führe.

Ordnungsgeld noch während der Urteilsverkündung

Und nicht einmal ganz am Ende gab der 60-Jährige Ruhe: Noch während der Urteilsverkündung verhängte der Richter ein Ordnungsgeld oder ersatzweise zwei Tage Haft, weil der Angeklagte trotz der Aufforderung, es zu unterlassen, wiederholt in die Ausführungen des Richters hineinredete.​

Drei Verhandlungstage, viele Zeugen und ein Urteil

Prozess
 Seit Januar hat das Amtsgericht den Fall des Mannes dreimal verhandelt, eine Vielzahl von Zeugen – Nachbarn, Polizisten und auch den ehemaligen Bürgermeister von Bad Boll, Hans-Rudi Bührle – gehört und Briefe, Fotos und Schriftstücke geprüft und bewertet. ​Acht Anklagen wurden verhandelt, mit einer Vielzahl von einzelnen Tatbeständen.

Abschluss
Mit dem Urteil sind die teils rund vier Jahre zurückliegenden Sachverhalte fürs Erste aufgearbeitet. Möglich sind gegen das Urteil Berufung oder Revision.