Laut Gesetz dürfen Empfänger von Hartz-IV in der Regel drei Wochen im Jahr verreisen. Foto: dapd

Die Ferien auf Mauritius kommen einem Hartz-IV-Empfänger aus München nachträglich teuer zu stehen: Er muss dem Staat für sieben Wochen Urlaub rund 1480 Euro an Sozialleistungen zurückzahlen.

München - Einfach mal Urlaub auf Mauritius machen? Für einen Hartz-IV-Empfänger aus München offenbar kein Problem. Sieben Wochen verbrachte der 62-Jährige ab Dezember 2016 in dem Inselstaat im Indischen Ozean, wie es in einem Urteil des Sozialgerichts München heißt. Zuvor hatte Focus Online am Dienstag über den Fall berichtet.

Die Ferien kommen den Mann allerdings nachträglich teuer zu stehen. Nach dem Urteil des Sozialgerichts muss er dem Staat rund 1480 Euro an Sozialleistungen zurückzahlen, die er während seines Urlaubs erhalten hatte. Der Fall werfe Fragen nach der tatsächlichen Bedürftigkeit des Mannes auf, sagte die Richterin, deren Entscheidung vom Freitag noch nicht rechtskräftig ist.

Drei Wochen Urlaub sind erlaubt

Er arbeite in der Filmbranche und sei für eine Akquisetätigkeit spontan nach Mauritius geflogen, um sich wieder in den Arbeitsmarkt eingliedern zu können, argumentierte der Münchner im Prozess. Das Jobcenter habe er nicht mehr informieren können. Später räumte er aber ein, dass es eine Urlaubsreise war. Auf die Schliche kam das Jobcenter dem Mann durch seine Kontoauszüge. Er habe sie zwar geschwärzt, trotzdem seien Geldabhebungen unter anderem auf Mauritius erkennbar gewesen. Auch in Berlin und Hamburg soll er sich ohne Wissen des Jobcenters aufgehalten haben. Das Sozialgericht verlangte deshalb die Leistungen zurück, die der 62-Jährige von November 2016 bis Januar 2017 erhalten hatte.

Laut Gesetz dürfen Empfänger von Hartz-IV in der Regel - nach Absprache mit dem Jobcenter - drei Wochen im Jahr verreisen. Der Grund: Sie sollen erreichbar sein, falls sich passende Arbeit für sie findet.