Hatte gegen den Abriss der Seitenflügel erfolglos geklagt: Peter Dübbers, der Enkel des Architekten des Stuttgarter Hauptbahnhofes Paul Bonatz. Jetzt geht die Klage in die zweite Instanz. Foto: dpa

Die Bahn zeigt sich unbeeindruckt und will die Abrissarbeiten am Nordflügel im August beginnen.

Stuttgart - Der Urheberrechtsstreit um den Stuttgarter Hauptbahnhof wird im Oktober in zweiter Instanz entschieden. Wie das Oberlandesgericht Stuttgart am Montag mitteilte, sei der 6. Oktober (11.00 Uhr) als Termin festgesetzt worden. Die Bahn will indes die Abrissarbeiten am Nordflügel im August beginnen. Der Seitenflügel soll stufenweise abgetragen werden. Indes kritisierten die Vorsitzenden der Bundesstiftung Baukultur sowie der Deutschen Stiftung Denkmalschutz nach einem Treffen mit Bahnchef Rüdiger Grube die Bahn für ihr Festhalten an den Abrissplänen.

Berufung verzögert Abriss nicht

Der Erbe des Bahnhofserbauers, Peter Dübbers, war in Berufung gegangen, nachdem das Stuttgarter Landgericht Mitte Mai seine Klage zurückgewiesen hatte. Dübbers wehrt sich gegen den von der Bahn geplanten Abriss von Gebäudeteilen für die Realisierung des „Bahnprojektes Stuttgart 21“. Die Berufung habe keine aufschiebende Wirkung für den Abriss des Nordflügels des Hauptbahnhofs, erläuterte der Anwalt des Erben, Rainer Jacobs.

Das Landgericht hatte am 20. Mai entschieden, dass der Erbe des Bahnhoferbauers Paul Bonatz (1877-1956) durch die Abrisspläne nicht hinreichend in seinem Urheberrecht verletzt wird. Der Stuttgarter Architekt Dübbers hatte sich mit einer Klage gegen das Vorhaben der Bahn gewehrt, beim Umbau des jetzigen Kopfbahnhofs zu einem Durchgangsbahnhof die beiden Seitenflügel sowie die Freitreppe in der Schalterhalle des Gebäudes abreißen zu lassen.

Das Gericht führte unter anderem in seiner Urteilsbegründung aus, das Erhaltungsinteresse des Urhebers müsse „hinter den Modernisierungsinteressen des Eigentümers zurücktreten“. Zudem relativiere der Ablauf von drei Vierteln der urheberrechtlichen Schutzdauer von 70 Jahren das urheberrechtspersönliche Erhaltungsinteresse.

Gibt das Gericht dem Kläger recht, wäre die Realisierung des umstrittenen 4,1 Milliarden Euro schweren Bahnprojektes „Stuttgart 21“, bei dem der Kopf- in einen Durchgangsbahnhof umgebaut werden soll, gefährdet.

Bundesstiftung Baukultur: Baukultureller Skandal

Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz sowie die Bundesstiftung Baukultur unterstrichen derweil, sich sehr früh für den Erhalt des Stuttgarter Hauptbahnhofs eingesetzt zu haben. Nach einem Treffen mit Bahnchef Grube am vergangenen Freitag in Frankfurt am Main kritisierte der Vorstandsvorsitzende der Bundesstiftung, Michael Braum, die Bahn handele ausschließlich aus der Sorge heraus, den Bauablauf zu verzögern. So werde „ein für Deutschland einmaliges, international anerkanntes Ensemble der frühen Moderne unwiderruflich zerstört“. Die Verstümmelung des Stuttgarter Hauptbahnhofs durch den Abriss der Seitenflügel sei ein „baukultureller Skandal“.

Der Vorstandsvorsitzender der Deutschen Stiftung Denkmalschutz, Gottfried Kiesow, fügte hinzu, das Bahnprojekt sei auch realisierbar, wenn der Hauptbahnhof stehen bleibe. „Das ist uns klar, das ist dem Architekten klar und auch Rüdiger Grube“, sagte Kiesow. Letztlich fehle nur der Wille, noch einmal gegenzusteuern.

Der Abriss bedeute nicht nur einen Affront gegen den Denkmalschutz sondern auch gegenüber dem bürgerschaftlichen Engagement, betonten die Stiftungsvertreter. Die Nichtberücksichtigung der breit gestreuten Widerstände würde zu einem Vertrauensverlust in der Bevölkerung in Sachen Baukultur und Denkmalschutz führen. Bundesweit habe diese sehr deutlich zum Ausdruck gebracht, dass Baukultur einen Teil ihrer Identität ausmache.