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Der Enkel des Architekten Paul Bonatz pocht weiter auf sein Urheberrecht am Altbau des Hauptbahnhofs. Die Bahn kann aber trotzdem am 2.Februar mit dem Neubau beginnen.

Stuttgart - Darf die Bahn die Seitenflügel des Hauptbahnhofs für Stuttgart 21 abbrechen? Nein, sagt der Enkel des Architekten Paul Bonatz und pocht auf sein Urheberrecht am Altbau. Die Bahn kann zwar ungestört am 2. Februar mit dem Neubau beginnen. Der drohende Prozess um das Urheberrecht könnte die Bahn aber noch teuer zu stehen kommen.

Drei Gespräche hat Peter Dübbers bisher mit der Gegenseite geführt, eine Verhandlungsrunde mit den Vertretern der Deutschen Bahn steht noch aus. Doch die Zeichen stehen klar auf Sturm: "Wir bereiten unsere Klage vor", sagt der Enkel von Paul Bonatz. "Wie es derzeit aussieht, trifft man sich vor Gericht."

Dübbers will verhindern, dass die Bahn die zwei Seitenflügel des Hauptbahnhofs abreißt, um Platz zu schaffen für ihren neuen Tiefbahnhof. Auf die Möglichkeit, den Baustart von Stuttgart 21 am 2.Februar mittels einstweiliger Verfügung zu blockieren, wird Dübbers aber verzichten. Das juristische Risiko, für die Kosten der Bauzeitverzögerung in Haftung genommen zu werden, erscheint dem 70-Jährigen zu hoch. "Das machen wir nicht", sagt er unserer Zeitung.

Nach Stand der Dinge werden sich Dübbers und die Bahn noch im Frühjahr vor der 17.Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart begegnen. Ein erstes Urteil wäre Anfang 2011 denkbar. Wenn es in die nächsten Instanzen geht, dauert es wohl etliche Jahre bis zum Richterspruch. Bis dahin könnten die Seitenflügel zwar längst abgerissen sein. Nur: Falls die Bahn den Prozess am Ende verliert, droht ihr eine millionenschwere Entschädigungszahlung an Dübbers.

"Mit Geld kann man mich nicht locken"

Das Urheberrecht, das der Bonatz-Enkel geltend macht, gilt für Literatur, Wissenschaft und Kunst, also auch für "Werke der Baukunst". In Paragraf 14 steht: "Der Urheber hat das Recht, eine Entstellung oder eine andere Beeinträchtigung seines Werkes zu verbieten, die geeignet sind, seine berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen am Werk zu gefährden."

Besagtes Recht gilt 70 Jahre über den Tod des Urhebers hinaus. Dübbers nimmt es für seinen Großvater Paul Bonatz wahr, nach dessen Plänen der Hauptbahnhof 1914 bis 1928 errichtet worden ist. Bonatz ist 1956 gestorben.

So eindeutig, wie Paragraf 14 klingt, ist das Urheberrecht aber nicht. Es erkennt auch die Rechte derjenigen an, denen ein Werk gehört. Beim Hauptbahnhof steht das Urheberrecht von Bonatz/Dübbers im Konflikt mit den Eigentums- und Nutzungsrechten der Bahn. Die Richter müssen im Urheberrecht abwägen, welches Interesse überwiegt.

Für Dübbers ist der Teilabriss die "Entstellung" eines Baukunstwerks, für die Bahn eine Maßnahme zur Verbesserung des Betriebs. Im drohenden Rechtsstreit geht es also ausschließlich um die Veränderung des Bauwerks. Würde die Bahn den Bonatz-Bau komplett abreißen, könnte es Dübbers mit dem Urheberrecht nicht verhindern.

Streitfälle um das Urheberrecht an Architektur sind auch sehr selten. Am hiesigen Landgericht kennt man kaum mehr als einen Fall pro Jahr. Manche Konflikte bleiben freilich im Verborgenen. Zwei Fälle aus der Region veranschaulichen die Bandbreite.

Bevor die Stuttgarter Börse im Jahr 2003 in ihr heutiges Domizil im Carl-Eugen-Bau einzog, drohte ein handfester Krach: Der Architekt, der in den 60er Jahren einen modernen Umbau des historischen Gebäudes konzipiert hatte, sah sein Urheberrecht durch die Abrissbirne bedroht. "Weil der Bauherr keinen Streit suchte und keine Verzögerung wollte, konnte der Konflikt beigelegt werden", erinnert sich ein Beteiligter. "Soll heißen: Es wurde Geld bezahlt." Nicht zuletzt deshalb habe man über den Fall bisher Stillschweigen bewahrt.

"Mit Geld kann man mich nicht locken", betont Dübbers. Vorstöße der Bahn in diese Richtung lehnt er rundweg ab. Standhaft ist auch der Architekt Rainer Eich geblieben, der sein Urheberrecht einst bis vor den Bundesgerichtshof (BGH) verteidigt hat.

Nach Eichs Plänen hatte die Kreissparkasse Göppingen einen Neubau errichtet und 1993 eingeweiht. Als die Bank 1994 in das aufwendiger gestaltete Treppenhaus ein Kunstwerk einbaute, legte Eich sein Veto ein. "Meine Haltung war: Wenn das Kunst ist - was ist dann mein Treppenhaus?", erinnert er sich. 1998 fällte der BGH dazu ein Grundsatzurteil - und gab Eich recht. 1999 musste das Kunstwerk vernichtet werden. Schaden für die Bank: rund 100.000 Euro.

Wie der Streit um den Bonatz-Bau ausgeht, mag Eich - der als Sachverständiger für Architektur bundesweit vor Gericht gefragt ist - nicht vorhersagen. Sein genereller Ratschlag an beide Seiten: "Sprachlosigkeit überwinden, nicht auf die Scharfmacher hören und bauliche Lösungen finden."