Ingrid Steineck, Tochter des früheren Porsche-Abteilungsleiters Erwin Komenda, fordert eine nachträgliche Anerkennung der Arbeit ihres Vaters. Foto: dpa

Wer ist Urheber des Designs der berühmten Sportwagen-Modelle 911 und 356? Die Tochter eines früheren wichtigen Porsche-Mitarbeiters ist mit ihrer Klagen gegen den Autobauer jetzt gescheitert. Doch das muss noch nicht das Ende sein.

Stuttgart - Das Stuttgarter Landgericht hat am Donnerstag eine millionenschwere Klage gegen Porsche abgewiesen. Darin geht es um die Urheberrechte am Design des Modells 911 und seines Vorgängers 356. Die Tochter des früheren Porsche-Abteilungsleiters für Karosserie-Konstruktion hatte einen Fairnessausgleich dafür gefordert, weil sie der Auffassung ist, das Design der Sportwagen gehe nicht auf die Nachfahren des Firmengründers Ferdinand Porsche zurück, sondern auf ihren Vater Erwin Komenda. Der war bis zu seinem Tod im Jahr 1966 über 30 Jahre lang bei Porsche beschäftigt und hatte maßgeblichen Anteil an der Entwicklung der berühmten Karosserieform.

Ihren Ausgang genommen hatte die Klage bereits vor Jahren. Damals hatte sich die Familie Komendas bei Porsche darüber beklagt, der wichtige frühere Mitarbeiter werde systematisch aus dem Firmengedächtnis getilgt, tauche in Publikationen und im Museum nicht ausreichend auf. Einigen konnte man sich nicht, es folgte eine juristische Auseinandersetzung. Darin geht es auch um finanzielle Forderungen. Die Tochter will von Porsche eine Art Nachvergütung für die großen Verkaufserlöse in den vergangenen Jahrzehnten. Laut einem Gerichtssprecher hat das Landgericht den Streitwert auf gut 46 Millionen Euro festgesetzt. Zu einer Beweisaufnahme wird es nach Abweisung der Klage jetzt aber nicht kommen.

Die Rechtsanwälte der Klägerin wollen nun das schriftliche Urteil abwarten, um zu entscheiden, ob sie Rechtsmittel einlegen. Porsche hatte bereits zuvor argumentiert, Komenda sei zwar ein wichtiger Mitarbeiter gewesen, aber nur einer von mehreren. Es bestünden keinerlei Urheberansprüche aus seiner Arbeit. Nach der Gerichtsentscheidung sagte eine Sprecherin unserer Zeitung: „Wir möchten betonen, dass die Porsche AG unabhängig vom Urteil auch zukünftig das Wirken von Erwin Komenda für das Unternehmen angemessen würdigen wird.“ Das Unternehmen sei ihm zu Dank verpflichtet.