„Upskirting“ nennt sich diese Form der sexuellen Belästigung – das Fotografieren von Frauen unter dem Rock. In Großbritannien steht es jetzt unter Strafe. Foto: Mauritius

„Upskirting“ und andere Formen des „Spannens“ gehören bestraft. Es gibt so viele absurde Verbote in Deutschland. Dieses wäre ein sinnvolles, meint Simone Höhn.

Stuttgart - Googelt man im Internet nach den Schlagwörtern „Absurde Verbote Deutschland“ , gerät man schnell ins Stirnrunzeln. So ist es angeblich verboten in Deutschland im Gleichschritt über eine Brücke zu marschieren. Des Weiteren muss mit einer Gefängnisstrafe rechnen, wer meint, den Bundespräsidenten beleidigen zu müssen. Letzteres ist an sich kein unsinniges Verbot. Doch vor dem Hintergrund, dass das unerlaubte Fotografieren unter Röcke und Kleider von Frauen keinen expliziten Straftatbestand darstellt, entsteht ein schiefes Bild.

Umso mehr, schaut man sich ein Gerichtsurteil aus München von 2013 an, bei dem ein Bürgermeister mit Fotos und Videos von Intimbereichen von mehr als 100 Frauen auf seinem Handy erwischt wurde und straffrei davon kam. Das Landgericht München argumentierte damals, die Frauen seien ja nicht herabgesetzt worden, schließlich hätten sie nicht einmal etwas von den Aufnahmen mitbekommen.

Die Begründung allein klingt schon herabsetzend

Die Begründung allein klingt schon herabsetzend. Das bei einer solch respektlosen und übergriffigen Handlung der Gesetzgeber nicht einschreitet und sich wie in geschildertem Fall um eine Strafe herum windet, ist nicht nachvollziehbar.

Es wäre grundsätzlich die Aufgabe der Politik, ein Gesetz zu formulieren, dass „Upskirting“ und andere Formen des „Spannens“ unter Strafe stellt. Anlässlich der massenhaften Belästigung von Frauen zu Silvester 2015/2016 in Köln ist schließlich auch ein neuer Paragraf geschaffen worden, der belästigende Berührungen erstmals unter Strafe gestellt hat.

Und wenn es schon kein explizites Gesetz gibt, wäre es wünschenswert, solche Handlungen auch einfach so angemessen zu bestrafen. Genügend anwendbare Paragrafen stehen sicherlich zur Verfügung.