Das Ergebnis von heftigem Regen: Eine Schutthalde in Braunsbach (Landkreis Schwäbisch Hall). Foto: dpa

Bürger sollen sich freiwillig gegen Elementarschäden versichern – Länder springen nur noch in Ausnahmefällen ein.

Stuttgart - Eine für alle Bürger verpflichtende Versicherung gegen Unwetterschäden ist in Deutschland nicht möglich – aus verfassungsrechtlichen Gründen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Arbeitsgruppe der Justizministerien von Bund und Ländern. In ihrem Abschlussbericht heißt es, eine Einführung sei „ohne Veränderung des verfassungsrechtlichen Rahmens derzeit nicht gerechtfertigt“. Der Bericht, der unserer Zeitung vorliegt, soll nächste Woche von der Justizministerkonferenz im rheinland-pfälzischen Deidesheim verabschiedet werden.

Die Regierungschefs der Länder hatten zuvor bereits von der umstrittenen Idee einer Pflichtversicherung gegen die Folgen von Unwettern Abstand genommen. Der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) schlug bei der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) am 1. Juni stattdessenvor, die Richtlinien für die Vergabe von staatlichen Hilfszahlungen länderübergreifend zu vereinheitlichen und enger zu fassen. So sollen nur noch jene Opfer von Naturkatastrophen finanzielle Hilfen vom Staat erhalten, die sich ohne Erfolg um eine Elementarschadenversicherung bemüht haben oder denen eine solche Versicherung nur zu wirtschaftlich unzumutbaren Bedingungen angeboten worden ist.

Die anderen Regierungschefs stimmten der Initiative aus Baden-Württemberg nach Angaben von Regierungssprecher Rudi Hoogvliet einstimmig zu. Die Länder wollen erreichen, dass sich mehr Bürger freiwillig gegen Elementarschäden versichern, die immer öfter durch Starkregenereignisse verursacht werden. Ziel sei, „eine nachhaltige Balance zwischen zumutbarer Eigenvorsorge und Inanspruchnahme der Solidargemeinschaft“ zu finden, heißt es im Beschluss der MPK.

Die Ministerpräsidenten sprechen sich zudem dafür aus, eine gesetzliche Regelung zu schaffen, wonach in von Naturgefahren besonders gefährdeten Gebieten nicht mehr gebaut werden darf.