Das „Rock am Ring“-Campinggelände in Mendig ist am Montag menschenleer – nur einige Zelte stehen noch. Foto: dpa

Nach heftigen Unwettern und Verletzten wurde am Wochenende das Musikfestival „Rock am Ring“ vorzeitig abgebrochen. Wer trägt nun die Verantwortung – und werden die Kosten der Tickets zurückerstattet?

Mendig - Es ist das erste Mal in der mehr als 30-jährigen Festival-Geschichte, dass das Musikfestival „Rock am Ring“ wetterbedingt abgebrochen wurde. Mit Regen, Schlamm und Kälte muss jeder Festivalbesucher rechnen: „Das Konzert findet bei jeder Witterung statt“, heißt es in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf den Internetseiten des Veranstalters. Dass nun tausende Musikfans am Sonntag abreisen mussten, ist ein neuer Fall – und der wirft Fragen auf.

Immerhin hatten die Festivalbesucher für drei Tage volles Musikprogramm gezahlt – einige äußerten in den sozialen Netzwerken bereits ihren Unmut über den Abbruch des Festivals, forderten gar Rückerstattungen oder Schadensersatz. Doch wer trägt die Verantwortung, wenn das Wetter so heftig wird, dass die Sicherheit der Besucher nicht mehr garantiert werden kann?

„Ein Veranstalter macht sich grundsätzlich nicht schadenersatzpflichtig, wenn er seine Veranstaltung unwetterbedingt absagt“, sagt Thomas Waetke, Anwalt für Eventrecht. Das heißt: keiner der Besucher hat Anspruch auf Schmerzensgeld, weil ihm die Urlaubsfreuden entgangen sind. „Allerdings wird es dann so sein, dass er seinem Besucher den Eintrittspreis - ganz oder anteilig je nach Fortschritt der Veranstaltung - wieder zurückbezahlen muss“, sagt der Anwalt weiter.

Rechtlich spricht man dabei von „Unmöglichkeit“: Ein schweres Unwetter, wie nun am Wochenende, ist höhere Gewalt – und macht es dem Veranstalter unmöglich, noch die Leistungen zu erbringen. Umgekehrt müsse aber auch der Besucher nicht mehr leisten, sagt Waetke, sprich das Eintrittsgeld bezahlen. Im Fall von „Rock am Ring“ hieße das: Je nach dem, wie viele Shows ausfielen, oder ob die bekanntesten Bands schon vor Abbruch auf der Bühne waren, könnten Besucher zumindest einen Teil des Eintrittsgeldes zurückverlangen.

Veranstalter und Gemeinde sind uneinig darüber, wer die Kosten trägt

Rechtlich scheint der Anspruch also klar, doch Veranstalter und zuständige Gemeinde sind sich wohl uneinig, wer die Kosten trägt. “Die Bewertung der durch den Entzug der Spielgenehmigung entstandenen Situation dauert an und wird sicher noch einige Zeit in Anspruch nehmen“, kommentiert eine Sprecherin des Veranstalters. In den Geschäftsbedingungen heißt es allerdings: „Wird die Durchführung der Veranstaltung insgesamt aus Gründen unmöglich, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, so werden dem Besucher gegen Vorlage der erworbenen Eintrittskarte und der Kaufquittung bei der jeweiligen Vorverkaufsstelle der Kartenpreis sowie die Vorverkaufsgebühr zurückerstattet.“

„Rock am Ring“-Macher Marek Lieberberg kritisierte unterdessen die Abbruchs-Entscheidung der Verbandsgemeinde Mendig (Rheinland-Pfalz) – man habe sich als Veranstalter einer Anordnung der zuständigen Verbandsgemeinde gebeugt, sagte er gegenüber der Nachrichtenagentur dpa. Er selbst halte die Entscheidung für falsch. Durch Blitzeinschläge wurden am Freitagabend insgesamt 71 Menschen verletzt. Weil weitere schwere Unwetter angekündigt waren, hatte die Verbandsgemeinde Mendig am Sonntag die Genehmigung für die Fortsetzung des Festivals mit rund 90 000 Besuchern entzogen. „Ich sehe auf unserer Seite keine Verantwortung“, sagte Liederberg gegenüber der Süddeutschen. Die Frage nach einer Teilerstattung der Tickets stelle sich nicht.