Bernd Klingler vor einer Sitzung des Stuttgarter Gemeinderats: Zuerst saß er hier für die FDP, inzwischen gehört er der AfD an Foto: Lichtgut/Leif Piechowski

Der frühere Fraktionsvorsitzende der FDP im Stuttgarter Gemeinderat hat von der Staatsanwaltschaft Stuttgart einen Strafbefehl erhalten - wegen Untreue gegenüber der Fraktion in zwei Fällen. Bernd Klingler, der inzwischen AfD-Fraktionschef ist, will sich wehren.

Stuttgart - In der Affäre Bernd Klingler im Stuttgarter Rathaus ist ein Strafbefehl verschickt worden. Die Staatsanwaltschaft hat ihn beantragt, das Amtsgericht Bad Cannstatt erlassen. Der derzeitige AfD-Fraktionsvorsitzende soll sich noch in seiner Zeit als Chef der FDP-Riege an Fraktionsgeldern vergriffen haben. Es gehe, so die Staatsanwaltschaft, um zwei Fälle von Untreue.

Zum einen soll auf einem Konto von ihm Ende 2013 Geld gelandet sein, das er zuvor vom Fraktionskonto an eine Firma überwiesen ließ. Die war nach Klinglers Darstellung mit der Herstellung und dem Vertrieb eines Faltblattes für die FDP-Werbung beauftragt. Doch die Herstellung sei nicht nachweisbar, glaubt die Staatsanwaltschaft.

Im zweiten Fall habe der Beschuldigte selbst vom Fraktionskonto Geld abgehoben und für eigene Zwecke verwendet. Klingler selbst sagte unserer Zeitung zwar, er habe am 28. November 2014 von den ursprünglich 12 900 Euro jene 10 400 Euro wieder einbezahlt, die er nicht für Fraktionsangelegenheiten gebraucht hatte. Juristisch sei dies aber selbst dann gleichgültig, wenn sämtliches Geld zurückbezahlt worden wäre, erklärte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Eine große Summe sei der Fraktion über Monate hinweg entzogen gewesen. Daher sei der Tatbestand der Untreue trotz der Rückgabe des Geldes erfüllt.

Klingler greift auch dies an. Zinserträge hätte die Fraktion keine zu erwarten gehabt. Für die Fraktionsangelegenheiten habe damals auch nur er über die Gelder verfügen können. Die Fraktion wäre handlungsfähig gewesen. Neben den knapp 13 000 Euro in der ausgelagerten Kasse in seinem Firmentresor habe es zu dem Zeitpunkt noch gut 30 000 Euro auf dem Fraktionskonto gegeben und 1000 Euro in der Fraktionskasse im Rathaus.

Zu der Frage des Strafmaßes äußerte sich die Anklagebehörde nicht. Aber Klingler bestätigte unserer Zeitung, dass es um eine Freiheitsstrafe von einem Jahr geht, die zur Bewährung ausgesetzt ist, und um eine Geldauflage in Höhe von 5000 Euro. Klingler kann nun den Strafbefehl akzeptieren oder binnen zwei Wochen nach der Zustellung Einspruch einlegen. Dann würde es zu einer öffentlichen Verhandlung beim Amtsgericht Bad Cannstatt kommen.

Der Beschuldigte will sich wehren

Klingler sagte, er sei schockiert und wolle Einspruch erheben, um seine Ehre kämpfen. „Ich will und kann das nicht auf mir sitzen lassen“, sagte er am Freitag. Mit Untreue verbinde er, dass der Fraktion ein Schaden entstanden wäre. Das sei hier aber nicht der Fall: „Es gibt keinen Cent Schaden.“

Wie schon früher nahm er für sich in Anspruch, sich Tag und Nacht für die FDP eingesetzt zu haben. Er habe ihr keinen finanziellen Schaden zugefügt. Als er die Fraktion verließ, seien rund 45 000 Euro auf ihrem Konto gewesen, bei seinem Antritt etwa 450 Euro. Allerdings habe er das eine oder andere vielleicht etwas „hemdsärmelig“ gemacht. Er habe die Finanzgeschäfte der Fraktion vereinfachen wollen. Bis dahin sei es kompliziert gewesen und man habe zuerst immer Barschecks ausstellen müssen, um mit ihnen Geld abzuheben. Aber auch nach der Umstellung habe es bei allen Geldverfügungen Buchungsvorgänge gegeben. Nach dem Strafbefehl zweifle er an unserem Rechtssystem, denn die Staatsanwaltschaft habe weder ihn noch entlastende Zeugen gehört, sondern nur belastende Zeugen aus der FDP-Fraktion. Den Flyer habe es gegeben, einen Fraktionsbeschluss der früheren FDP-Fraktion auch. Er persönlich habe auch keine finanziellen Probleme gehabt.

Den Vorwurf, dass er nicht angehört worden sei, „kann ich nicht nachvollziehen“, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft. In der Regel würden Beschuldigte von der Staatsanwaltschaft nicht vernommen. Klingler habe aber Möglichkeiten gehabt, sich zu äußern: gegenüber der Polizei und durch Beteiligung seines Anwalts. Klingler widerspricht. Auch die Polizei habe ihn und seine Entlastungszeugen nicht hören wollen. Dabei habe er erklärt, er stehe zur Verfügung, sobald er Akteneinsicht bekommen habe.

Die Stadtverwaltung und die anderen Gemeinderatsfraktionen äußerten sich am Freitagnachmittag zunächst recht zurückhaltend zu der Entwicklung, da der Strafbefehl noch nicht rechtskräftig sei und Klingler dagegen vorgehen will. Sollten sich die von der Staatsanwaltschaft erhobenen Schuldvorwürfe aber bestätigen, wird der Druck auf Klingler wachsen. In dem Fall werde man natürlich sofort über Konsequenzen reden, weil es dann ja um missbräuchlich verwendete Steuergelder gehe, sagte Verwaltungsbürgermeister Werner Wölfle (Grüne) auf Anfrage.

Auch Matthias Oechsner, Sprecher der dreiköpfigen FDP-Gruppe im Gemeinderat, sagte ebenfalls: „Wir wollen dann natürlich von ihm das Geld für den Flyer zurück.“ Da gehe es um 23 500 Euro. Außerdem sei für die FDP klar, dass Klingler dann auch auf sein Stadtratsmandat verzichten müsste.

Rechtlich kann er sein Mandat behalten

Das hatte er unter der Flagge der FDP bei der letzten Gemeinderatswahl erobert, aber mit zur rechtspopulistischen AfD genommen, als die FDP-Stadträte ihm Ende 2014 finanzielle Unregelmäßigkeiten bei der Führung der Fraktionskasse vorwarfen und Klingler verärgert die Fraktion verließ. Seither ist die FDP nur noch eine dreiköpfige Gruppe im Gemeinderat, die AfD ist aber zur Fraktion geworden und hat Klingler zu einem von zwei Fraktionsvorsitzenden gemacht. Rechtlich betrachtet, muss er weder wegen des Strafbefehls noch wegen einer etwaigen Verurteilung das Mandat zurückgeben. Das wäre nur bei einem Verbrechen und einer hohen Strafe zwingend. Untreue ist aber ein Vergehen.

Die rechtlichen Verhältnisse sind aber das eine, die moralische Frage ist etwas anderes. „Ich hätte mein Mandat an Klinglers Stelle schon längst zurückgegeben“, sagt Oechsner. Ihn und seine Kollegin Sibel Yüksel, eine Rechtsanwältin, hat der Strafbefehl gegen Klingler nicht sonderlich überrascht. Allerdings das „hohe Strafmaß“. Somit hätten sich wohl für die Staatsanwaltschaft „viele von unseren Annahmen bestätigt“, sagte Oechsner. Man jubele deswegen nicht. Allerdings registriere man die Entwicklung mit einer gewissen Genugtuung. Klingler habe ihnen vorgeworfen, sie hätten aus Neid und Missgunst einen erfolgreichen Politiker vernichtet. „Deswegen waren wir ein wenig zur Verteidigung gezwungen – das stellt sich jetzt anders dar“, meinte Oechsner. Wenn der Strafbefehl oder ein Urteil rechtskräftig würde und Klingler sein Mandat zurückgäbe, würde der Sitz wieder an die FDP gehen. „Das entspräche wieder mehr dem Wählerwillen“, sagte Oechsner.

Ähnlich sieht es CDU-Fraktionschef Alexander Kotz, der in erster Linie aber sagt, Klingler müsse das mit sich ausmachen. Er selbst, sagte Kotz, würde bei einer rechtskräftigen Bestrafung das Mandat zurückgeben. Denn hier ginge es dann nicht um irgendeinen Strafbefehl, sondern „um eine Verurteilung, die man in Ausübung des Mandats verschuldet hat“.