Beyoncé und Kollegin Lady Gaga haben Ärger mit dem Wäschehersteller Triumph. Foto: dpa

Das Musikvideo "Video Phone" von Beyoncé Knowles und Lady Gaga bleibt in Deutschland verboten.

München - Das Musikvideo "Video Phone" der US-Künstlerinnen Beyoncé Knowles und Lady Gaga bleibt in Deutschland verboten. Dies entschied am Donnerstag die 7. Zivilkammer des Landgerichts München.

Hintergrund des Verbots ist ein Antrag des Münchner Wäscheherstellers Triumph gegen das Musikunternehmen Sony. Die Unterwäsche, die die Sängerinnen in dem Video tragen, soll einem Entwurf nachempfunden sein, den ein bulgarischer Design-Student 2009 im Rahmen eines Wettbewerbs des Wäschekonzerns entwickelt hatte.

Sony hatte gegen die einstweilige Verbotsverfügung des Gerichts vom Dezember Widerspruch eingelegt und wurde abgewiesen. "Entscheidend ist der Gesamteindruck des Werks, und der ist hier so ähnlich, dass wir sagen müssen, es liegt im schützenswerten Bereich", sagte der Vorsitzende Richter Peter Guntz in seiner Begründung.

Die Vertreter von Sony kündigten an, ihren Widerspruch vor der nächsten Instanz, dem Oberlandesgericht, durchsetzen zu wollen. Der Designer der Wäschekombination, Iskren L., gehörte zu den 28 Finalisten des Triumph-Wettbewerbs.

Sein Entwurf ist auf den Internetseiten des Wettbewerbs für jeden einsehbar. Wie L. auf diesen Seiten selbst angibt, ist seine futuristisch anmutende schwarz-weiße Unterwäsche von den Bildern Pablo Picassos inspiriert. Er schätze dessen "zermürbend wirkende Einfachheit".

Die Dessous und Accessoires, die in dem Clip "Video Phone" zu sehen sind, weisen dieselben Farben und ähnlich kubistische Formen auf, sind allerdings zusätzlich mit Pailletten und Glitzersteinchen verziert.