Wer ein E-Auto fährt, ist oft auf öffentliche Ladestationen angewiesen. Foto: dpa/Jens Kalaene

Der Verkehrsclub hat die Vorgaben in 16 Städten verglichen. Der Stadt Stuttgart gibt er den Rat, ihre Modalitäten für die Ladesäulen anzupassen.

Stuttgart - Die Park- und Ladezeitenregelungen für Elektroautos sind in Deutschland sehr unterschiedlich. Der Automobilclub ADAC hat die Vorgaben in den 16 Landeshauptstädten verglichen. Für Stuttgart gibt es Lob und Tadel.

Grundsätzlich positiv sei, dass in Stuttgart Elektrofahrzeuge an öffentlichen Ladestationen nur im Ladezustand abgestellt werden dürfen, so Holger Bach, Abteilungsleiter Verkehr beim ADAC Württemberg. Allerdings überlasse die Stadt die zeitliche Begrenzung des Ladevorgangs den Betreibern. Die Betreiber verlangen zusätzlich zu den Stromkosten unterschiedliche Standgebühren, mit denen sie die Nutzungsdauer steuern und die Säulen möglichst rasch für den nächsten Kunden freibekommen wollen. Die Energie Baden-Württemberg (EnBW) spricht in diesem Zusammenhang von einer „Blockiergebühr“.

Zeitliche Begrenzung nötig

Um eine regelmäßige Verfügbarkeit der Stationen für möglichst viele Benutzer zu gewährleisten, sei eine zeitliche Begrenzung des Ladevorgangs nötig, so der ADAC. Diese Regelung dürften die Städte aber „nicht ausschließlich den Betreibern überlassen“. Möglich wäre die Regelung mit dem Schild, welches den Einsatz einer Parkscheibe fordert und eine zeitliche Begrenzung zeigt.

In Stuttgart keine Begrenzung

Als Pluspunkt für Stuttgart verbucht Bach, dass hier die Ladestationen Elektrofahrzeuge aller Art – auch ohne „E“ im Kennzeichen, anfahren dürfen. Parken ohne gleichzeitiges Laden sei in Stuttgart, wie in fünf anderen Kommunen, verboten.

In Stuttgart und Düsseldorf gibt es laut der Umfrage des ADAC keine zeitliche Einschränkung für die Nutzung der Normalladesäulen (bis 22 Kilowatt Leistung). Auch bei den Schnellladesäulen begrenze Stuttgart die Zeit nicht, das sei in allen anderen untersuchten Städten anders.

Mangelhafte Beschilderung der Ladesäulen

Kritik übt der Verkehrsclub an der Beschilderung der Säulen, die teilweise unklar und missverständlich sei. Die Städte seien selbst mit den aktuellen Regelungen nicht immer glücklich, so Testleiter Axel Haberstolz, weil sie interpretiert werden könnten. Mit Blick auf den zunehmenden Bedarf an Ladestationen rät der ADAC zu bundeseinheitlich rechtssicheren Formulierungen und unmissverständlichen Ausschilderungen.