Protest gegen die Terrormiliz IS, auch ISIS genannt Foto: dpa

Gegen eine 26 Jahre alte Türkin und einen gleichaltrigen Kosovo-Albaner aus Mannheim ermitteln die Staatsanwälte. Die Karlsruher Ankläger werfen den beiden Muslimen vor, eine „schwere, staatsgefährdende Straftat“ vorzubereiten.

Stuttgart - Gegen eine 26 Jahre alte Türkin und einen gleichaltrigen Kosovo-Albaner aus Mannheim ermitteln die Staatsanwälte. Die Karlsruher Ankläger werfen den beiden Muslimen vor, eine „schwere, staatsgefährdende Straftat“ vorzubereiten. Das berichtete der „Mannheimer Morgen“. Mit dem Paragrafen 89 a des Strafgesetzes versuchen Ermittler, Verfahren gegen Terrorverdächtige einzuleiten. Die beiden Mannheimer werden verdächtigt, die Terrororganisation Islamischer Staat (IS) zu unterstützen.

Die Türkin sei bereits im Juli vergangenen Jahres aus Deutschland ausgereist, der Kosovo-Albaner im November. „Beide sollen sich in Syrien aufhalten“, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft unserer Zeitung. Die beiden Verdächtigen hätten über soziale Netzwerke, aber auch persönlich mit radikalisierten Muslimen Kontakt aufgenommen. Miteinander stehe das Duo jedoch offenbar nicht in Verbindung. Unabhängig voneinander hätten sie die beiden „in den vergangenen ein bis zwei Jahren stark radikalisiert“.

Innenminister Reinhold Gall widersprach der Vorstellung, alle Gefährder im Land könnten lückenlos überwacht werden. Das wollten auch die Bürger nicht, denn solche Maßnahmen gingen „bis an die Grenzen der Freiheit“, sagte der SPD-Politiker: „Eine Rund-um-die-Uhr-Überwachung werden wir nicht bieten können.“ Allerdings sprach er sich für die Einführung der sogenannten Vorratsdatenspeicherung aus, bei der Behörden personenbezogene Daten prophylaktisch sammeln dürfen, um sie bei Bedarf auszuwerten. Gall sagte weiter, es gebe keine Erkenntnisse, dass deutsche Gefährder Verbindungen zu den Pariser Attentätern hätten. Unmittelbar nach den Anschlägen überprüften die Sicherheitsbehörden, wo sich verdächtige Personen aktuell aufhalten.