Die Kindergrundsicherung soll Familien besser unterstützen als das aktuelle System. (Symbolbild) Foto: Patrick Seeger/dpa/Patrick Seeger

Die Bundesregierung plant, die aktuelle Förderung in Form von Kindergeld mit der sogenannten Kindergrundsicherung zu ersetzen. Was genau sieht der Koalitionsvertrag vor?

Eine aktuelle Studie der Bertelsmann Stiftung zeigt, dass jedes fünfte Kind in Deutschland von Armut betroffen ist. Um diesem Zustand entgegenzuwirken und Familien zu unterstützen, will die Bundesregierung die Kindergrundsicherung einführen.

Diese soll die aktuellen Leistungen ablösen und zusammenführen. Derzeit erhalten Familien Kindergeld pro Kind und haben die Möglichkeit auf Zusatzleistungen wie Zuschläge für Bildung oder den Kinderzuschlag. Mit der Kindergrundsicherung sollen diese Förderleistungen gebündelt werden, sodass Kinder mit einer einfachen und automatisierten Förderung unterstützt werden, wie es im Koalitionsvertrag steht.

Zwei Säulen: Garantiebetrag und Zusatzbetrag

Demnach ist geplant, jedes Kind in Deutschland mit einem sogenannten Garantiebetrag zu unterstützen. Dieser soll unabhängig vom Einkommen der Eltern und für jedes Kind gleich hoch sein. Die Höhe des Grundbetrags will die Bundesregierung laut Koalitionsvertrag am Existenzminimum orientieren, das Kinder benötigen. Wie hoch das ist, soll anhand eines Berichts der Regierung immer wieder neu definiert werden.

Zusätzlich zum Garantiebetrag sieht der Koalitionsvertrag bei der Kindergrundsicherung die Möglichkeit auf einen gestaffelten Zusatzbetrag vor. Dieser soll abhängig vom Einkommen der Eltern berechnet werden. Je höher das Einkommen der Familie ist, desto niedriger wird der Zusatzbetrag. Ab einem gewissen Einkommen soll der Anspruch auf den Zusatzbetrag nach Aussagen der Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) vollständig entfallen.

Um die Kindergrundsicherung auf den Weg zu bringen, wurde im März vergangenen Jahres eine interministerielle Arbeitsgruppe gebildet, die bis Ende 2023 ein Konzept dafür vorstellen soll. Bis die Kindergrundsicherung tatsächlich eingeführt wird, sichert der Koalitionsvertrag Kindern, die von Armut betroffen sind oder Anspruch auf weitere Förderleistungen haben, einen Sofortzuschlag zu. Auch Alleinerziehende will die Bundesregierung bis dahin mit einer Steuergutschrift entlasten.