In Berglen hatte Thomas Hornauer nicht offiziell kandidiert – Plakate hängte er trotzdem auf. Foto: Gottfried Stoppel/l

Der schrille Unternehmer Thomas Hornauer aus Plüderhausen hat 300 000 Euro für Auftritte bei Podiumsdiskussionen gefordert – das Gericht hat dem eine Abfuhr erteilt. Aber Hornauer plant schon seinen nächsten Rechtsstreit.

Stuttgart/Waiblingen - Treten Bürgermeisterkandidaten vor der Wahl auf den üblichen Podiumsdiskussionen auf, erhoffen sie sich davon meist Aufmerksamkeit und die Chance, sich vor Wählern möglichst gut zu präsentieren. Thomas G. Hornauer, dem schillernden Unternehmer aus Plüderhausen (Rems-Murr-Kreis), mag all dies auch wichtig gewesen sein, als er sich im Frühjahr 2018 bei vier solcher Veranstaltungen in Plüderhausen, Welzheim, Urbach und Remshalden präsentierte.

Aber Hornauer wollte mehr – und zwar Geld. Mehr als 300 000 Euro hatte er insgesamt vom Veranstalter der Podiumsdiskussionen, dem Zeitungsverlag Waiblingen, gefordert. Seiner Ansicht nach war er dort als „Lebensberater, Künstler und Unterhalter“ aufgetreten, dem dafür ein Honorar zustünde. Bei der Berechnung von dessen Höhe orientierte sich Hornauer an der Gage für den Dalai Lama – und das, obwohl er nur eine „Heiligkeit“ sei und nicht, wie Hornauer, „Königliche Heiligkeit“. Der Plüderhäuser, der bald seinen 60. Geburtstag feiert, führt einen solchen Titel, seit er im Jahr 2008 das „Vereinte Heilige Deutsche Königreich“ ausgerufen hat. Territoriale Ansprüche, sagt er selbst, habe er wegen dieses Titels aber nicht.

Gericht: Hornauer hat die Öffentlichkeit bewusst gesucht

Ansprüche auf Honorar aber schon, meint er. Nachdem das Stuttgarter Landgericht im vergangenen Jahr eine entsprechende Klage verworfen hatte, ging Hornauer in Berufung. Das Oberlandesgericht (OLG) hat diese nun abgelehnt. In einer Mitteilung des Gerichts heißt es, es sei kein Vertrag zwischen Hornauer und dem Verlag zustande gekommen, der einen Anspruch Hornauers rechtfertige. Hornauer habe sich auch selbst widersprochen, indem er sich stets gegen Bezeichnungen wie „Spaßkandidat“ gewehrt hat, vor Gericht dann aber behauptet habe, als Show-Act engagiert worden zu sein.

Auch Hornauers Versuch, die Verbreitung der Aufnahmen der Veranstaltungen zu verhindern oder zumindest Schadenersatz dafür zu bekommen, ließ das Oberlandesgericht nicht gelten. Die Bilder und Videos seien ein „Beitrag zu einer Diskussion von allgemeinem Interesse“, und deswegen wiege die Pressefreiheit schwerer als Hornauers Recht am eigenen Bild. Hornauer habe „durch sein prägnantes Auftreten im Königsmantel“ sogar gezielt die Öffentlichkeit gesucht.

Der Dauerkandidat will die Wahl in Berglen anfechten

Von der Niederlage lässt sich Hornauer kaum beeindrucken: Er strebt schon die nächste juristische Auseinandersetzung an. Dieses Mal wegen der Bürgermeisterwahl in Berglen, die am 21. Juni stattgefunden hatte. Es hatte nur einen einzigen Kandidaten gegeben; und dieser, der 33-jährige Amtsinhaber Maximilian Friedrich, gewann mit rund 96 Prozent der Stimmen. Hornauer selbst hatte sich nicht offiziell zur Wahl gestallt, aber Plakate aufgehängt. Die Bürger, so sagte Hornauer vor der Wahl, hätten die „freie bürgerliche Möglichkeit“, ihn zu wählen, „ohne Auflage eines Ordnungsamts“.

Hat die Gemeinde die Bürger unter Druck gesetzt, wählen zu gehen?

Nun hat er – wie schon bei früheren Gelegenheiten in anderen Gemeinden – angekündigt, die Wahl anzufechten. Seine Argumentation dieses Mal: Durch den Aufruf der Gemeinde, wegen des Infektionsschutzes per Briefwahl abzustimmen, seien die Menschen unter Druck gesetzt worden, sich an der Wahl zu beteiligen. Bei der Briefwahl sei es nachvollziehbar, wer eine Stimme abgegeben habe und wer nicht. Die Hoheit über die Entscheidung, ob sie überhaupt wählen wollten, sei den Wählern dadurch genommen worden. „Hiermit haben wir eine diktatorische Wahl“, so Hornauer in einem Video auf Youtube. Er forderte die Berglener auf, die Wahl ebenfalls anzufechten. Wenn er seine Thesen auf Facebook verbreitet, erntet er jedoch fast nur negative Kommentare.

Tatsächlich hatte mehr als jeder zweite Bürger von Berglen bei der Wahl seine Stimme abgegeben, rund die Hälfte davon tat dies per Briefwahl. Allerdings: Es war auch möglich, einen anderen Namen als den des einzigen offiziellen Bewerbers auf den Wahlzettel zu schreiben oder einen ungültigen Stimmzettel abzugeben.