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Der Bund will die sogenannte Winterlücke schließen. Das Land bringt seine eigenen Hilfen für kleine und mittlere Unternehmen dennoch auf den Weg – und gibt Details bekannt.

Ungeachtet der Ankündigung einer früheren Gaspreisbremse hat das Land seine eigenen Hilfen auf den Weg gebracht. „Wir haben heute im Kabinett zwei Programme beschlossen. Einmal das Energieberatungsprogramm und dann ein Liquiditätsprogramm“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) am Dienstag.

Kretschmann hatte die Unternehmenshilfen vor zwei Wochen angekündigt. Sie beinhalten zum einen ein zinsverbilligtes Darlehen mit einem Zinssatz von 2,1 Prozent statt vier Prozent, zum anderen einen zinsverbilligten Liquiditätskredit mit einem zusätzlichen Tilgungszuschuss. Noch im Dezember können Anträge gestellt werden. „Damit bauen wir eine verlässliche Brücke zwischen Dezember-Abschlag und den weiteren Hilfen des Bundes“, sagte Kretschmann damals.

Bund will Lücke auch schließen

Am Dienstag war allerdings auch bekannt geworden, dass die Bundesregierung bei der geplanten Gas- und Strompreisbremse private Haushalte sowie kleinere Firmen rückwirkend ab Januar entlasten will. Damit soll eine „finanzielle Entlastungslücke“ zu den Bremsen geschlossen werden, die von März an bis April 2024 wirken sollen. Kretschmann sieht in den Hilfen keinen Konflikt zu den Landesprogrammen. „Wir sind wirklich stolz darauf, so schnell ein Programm hinzubekommen.“ Anfang Dezember gehe es mit der Beratung los, gleichzeitig könnten die Unternehmen Anträge stellen. Damit sollten die Eigenkapitalreserven der Firmen geschont werden. „Das sind Liquiditätshilfen, die sind notwendig und richtig, was auch immer der Bund jetzt da noch macht. Insofern passt das schon beides zusammen.“

Bis fünf Millionen Euro Kredit

Die Programme des Landes beinhalten zum einen zinsverbilligte Darlehen. Zwischen 10 000 Euro und fünf Millionen Euro können Firmen als Liquiditätskredit erhalten zu einem günstigen Zinssatz von derzeit 2,1 Prozent. Unternehmen, bei denen die Energiekosten mindestens drei Prozent vom Jahresumsatz ausmachen, erhalten auf Nachweis zusätzlich einen Tilgungszuschuss von zehn Prozent, der auf 300 000 Euro gedeckelt ist. Förderfähig seien darüber hinaus Betriebsmittel etwa als Konsolidierung für Umschuldungen oder um fällige Lieferantenverbindlichkeiten abzulösen. Das Programm läuft bis Ende März.

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