Bis Mitte nächsten Jahres muss eine Reform der Erbschaftsteuer vorliegen. Foto: dpa

Festgefahren sind die Verhandlungen um eine Reform der Erbschaftsteuer. Der Wirtschaftsflügel der Union lehnt die Pläne von Wolfgang Schäuble ab. Nun gibt es Bewegung.

Berlin - Es kommt wieder Bewegung in die festgefahrenen Verhandlungen um die Reform der Erbschaftsteuer. Wie in Berlin zu hören ist, haben sich Union und SPD darauf verständigt, dass jede Seite je zwei Modelle für eine Neuordnung der Besteuerung von Unternehmensübergaben an die nächste Generation beim Bundesfinanzministerium einreichen und durchrechnen lassen kann.

Wie der Berichterstatter der Union beim Thema, Christian von Stetten, durchblicken ließ, gehe es um Alternativen zum Vorschlag aus dem Bundesfinanzministerium, die möglichst weniger kompliziert seien, also weniger Ausnahmen vorsehen und in der Folge dann auch mit geringeren Steuersätzen auskommen.

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vor einem Jahr, die bislang gültige Regelung bei der Besteuerung von Unternehmensübergängen verworfen und Bund und Ländern aufgegeben, bis Mitte nächsten Jahres eine verfassungsfeste Regelung zu finden. Unter anderem hat das Gericht kritisiert, dass gerade bei besonders großen Unternehmenserbschaften unter bestimmten Voraussetzungen pauschal massive steuerliche Privilegien gewährt werden, ohne dass zuvor eine Bedürftigkeitsprüfung stattfindet.

Die Suche nach einem politischen Kompromiss gestaltet sich aber sehr schwierig. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hatte einen Vorschlag gemacht, der vor allem in den eigenen Reihen, aber auch beim baden-württembergischen Finanzminister Nils Schmid (SPD) auf heftigen Widerspruch stieß. Die Erbschaftsteuer steht allein den Ländern zu.