Zwischen 200 und 300 Geflüchtete sind dem Landkreis Ludwigsburg in den vergangenen Monaten jeweils zugewiesen worden. Foto: dpa/Felix Kästle

Der Bau von Flüchtlingsunterkünften verlangt Fingerspitzengefühl – erst recht der von sehr viel größeren Landeserstaufnahmestellen. Ohne eine vergleichsweise offene Kommunikationsstrategie wird die Bevölkerung nicht mitziehen, sagt Karin Götz im Blickwinkel.

2016 war’s, als die Stadt Asperg dem Kreis ein etwa 15 Ar großes Grundstück zwischen der A 81, dem Verkehrsübungsplatz und der Kleingartenanlage Altach zum Bau angeboten hat – zum Bau einer Unterkunft für 120 Asylbewerber. Es lag auf Asperger Gemarkung, war jedoch von der Stadt durch die Autobahn getrennt und grenzte an die Siedlung Tammer Straße in Eglosheim. Die Empörung war groß in Ludwigsburg. Der Standort abseits der Stadt sei für Menschen mit einer zumindest dreijährigen Bleibeperspektive falsch. Aber auch die mangelhafte Kommunikation stieß auf Kritik.

Es geht um 1000 Plätze für Geflüchtete

Jetzt, sieben Jahre später, geht es im Zusammenspiel der Kommunen erneut um eine Bleibe für Geflüchtete – allerdings unter anderen Vorzeichen. Denn dieses Mal will nicht der Kreis bauen, sondern das Land. Auf Ludwigsburger Markung. Und es geht nicht um 120, sondern um eine Landeserstaufnahme (LEA) mit vermutlich 1000 Plätzen. Vier LEAs gibt es in Baden-Württemberg. In jedem Regierungsbezirk eine. Das größte mit mehr als 2000 Plätzen in Sigmaringen. Freiburg, Karlsruhe und Ellwangen pendeln zwischen 1000 und 1400 Plätzen.

Ein Stotterstart

Wie 2016 kann von einem kommunikationstechnischen Stotterstart gesprochen werden. Das Land informierte am Montagabend zwar den Landrat und den Ludwigsburger OB, aber erst am Dienstagmorgen die Kommunen, die die Folgen der LEA vor allem tangieren würden: Asperg und Tamm. Einen Zeitversatz von einem Tag zu monieren, mag kleinlich erscheinen. Ungeschickt ist er allemal. Die beiden Rathauschefs sind zurecht verstimmt. Umso wichtiger ist es, dass von jetzt an alle Betroffenen transparent und gleichzeitig informiert werden.

Formal braucht das Land von einer Standortkommune kein Einverständnis, wenn sie eine Liegenschaft als Erstaufnahmeeinrichtung nutzen will. Ziel sei jedoch, ein Einvernehmen mit den Kommunen herzustellen, heißt es aus dem Justizministerium. Dieses sollte es im Falle einer Realisierung der LEA dann auch in der Frage der weiteren Zuweisung geben. Landrat Dietmar Allgaier geht davon aus, dass der Kreis, sollte die LEA kommen, keine Geflüchteten mehr aufnehmen muss. Klar geregelt ist diese Form der Privilegierung aber nicht. Kreise, in denen es eine Erstaufnahmeeinrichtung gibt, könnten ganz oder teilweise von der Zuteilung ausgenommen werden, so die Botschaft aus Stuttgart. Und zwar sowohl auf der Ebene der vorläufigen Unterbringung als auch auf der Ebene der Anschlussunterbringung in den Kommunen. Doch können bedeutet eben nicht automatisch, dass es unbedingt so kommt.