Der Staat zahlt den Unterhaltsvorschuss, wenn ein Elternteil den Verpflichtungen nicht nachkommt. (Symbolfoto) Foto: dpa

Laut Familienministerin Schwesig haben sich der Bund und die Länder auf eine Reform des Unterhaltsvorschusses für Alleinerziehende geeinigt.

Berlin - Bund und Länder haben sich auf die Reform des Unterhaltsvorschusses für Alleinerziehende geeinigt. „Damit ist der Weg frei für die Verbesserung des Unterhaltsvorschusses“, sagte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) am Montag in Berlin mit.

Den Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende zahlt der Staat, wenn der andere Elternteil seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Bisher wurde er für Kinder bis zum zwölften Lebensjahr gezahlt - und zwar maximal sechs Jahre lang. Diese Begrenzung wird nun aufgehoben. Davon profitieren Schwesig zufolge 46.000 Kinder zwischen sechs und zwölf Jahren.

Alle Kinder bis 18 Jahre haben Anspruch

Die Reform sieht weiterhin vor, dass künftig alle Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr grundsätzlich Anspruch auf den Unterhaltsvorschuss haben. Dieser Anspruch für ältere Kinder wird wirksam, wenn das Kind nicht auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen ist oder der alleinerziehende Elternteil bei Hartz-IV-Bezug ein eigenes Einkommen von mindestens 600 Euro brutto erzielt.

Vor allem zur Finanzierung gab es bis zuletzt noch Gespräche zwischen Bund und Ländern, die einen großen Teil der Kosten tragen müssen. Die Einigung sieht vor, dass der Bund seine Beteiligung an den Kosten der Reform von 33,5 Prozent auf 40 Prozent erhöht. Die Reform kostet rund 350 Millionen Euro.

Die Neuerung tritt zum 1. Juli in Kraft. Damit werde der Forderung der Kommunen nach einer Übergangszeit Rechnung getragen, sagte Schwesig. Die Ministerin hatte eigentlich geplant, die Neuerung rückwirkend zum ersten Januar in Kraft treten zu lassen.