Der frühere Citybaumarkt musste Obi weichen. Aldi (rechts) darf auf seinem Parkplatz keinen Drogeriemarkt bauen. Foto: Michael Steinert

Der Discounter scheitert mit seiner Klage gegen den Bebauungsplan für das Gewerbegebiet Unter dem Birkenkopf/ Westbahnhof. Geschäfte mit einem Warenangebot, das in Konkurrenz zum Handel im Bezirk steht, werden nicht mehr zugelassen.

S-West - Im Gewerbegebiet Unter dem Birkenkopf/Westbahnhof wird es keinen Drogeriemarkt geben. Der Discounter Aldi ist mit einer Klage gegen den geltenden Bebauungsplan vor Gericht gescheitert. Der Bau des Drogeriemarktes ist somit nicht möglich. Bisher ging das Unternehmen gegen das Urteil nicht in Berufung, wie die Stadtverwaltung mitteilt.

Bezirksvorsteher Reinhard Möhrle ist erleichtert über die Entscheidung. „Jetzt haben wir endlich dort den Schutz des Einzelhandels gewährleistet“, sagt er. Das Gericht bestätigte mit seinem Spruch den aktuellen Bebauungsplan vom Januar 2015. Der schließt die Ansiedlung des zentrenrelevanten Einzelhandels für das Gewerbegebiet für die Zukunft aus. Dies soll die Einzelhändler im Bezirk vor weiteren Discountern im Gewerbegebiet am Westbahnhof schützen. Gegen diesen Passus, der vor zwei Jahren in den Bebauungsplan eingefügt worden war, hatte Aldi geklagt.

Dritter Bebauungsplan

Das Unternehmen ist der Eigentümer der Grundstücks, auf dem der Lebensmittelmarkt steht. Auf dem dazu gehörenden Parkplatz sollte der Drogeriemarkt gebaut werden. Aldi hatte das Baugesuch 2012 eingereicht, als noch der Bebauungsplan von 1998 gültig war. Dieser sah keinerlei Beschränkungen für den Einzelhandel vor. 2013 hatte der städtische Ausschuss für Umwelt und Technik durch eine so genannte Veränderungssperre den Einzelhandel im Bezirk geschützt. Der Bauantrag für den Drogeriemarkt wurde zurückgestellt. Zum Anfang 2015 beschlossenen und mittlerweile dritten Bebauungsplan passt das Bauvorhaben laut Gerichtsentscheid nicht mehr. Der erste Bebauungsplan ließ „Gewerbe“, ohne Beschränkungen vor. Der zweite schloss den gesamten Einzelhandel aus und wurde gerichtlich verboten. Im dritten nun ist der Kompromiss gefunden.

Stuttgarter Liste regelt das Angebot

„Die schon ansässigen Discounter dürften heute dort nicht mehr bauen“, erklärt Möhrle. Der Verkauf von Nahrungs- und Genussmitteln sowie von Getränken wird für künftige Interessenten nicht mehr genehmigt. Dass nun trotzdem im vergangenen Jahr ein Baumarkt neu eröffnen durfte und sogar einen alt eingesessenen Heimwerkermarkt verdrängte, liegt an der Aufstellung seines Sortiments, das der so genannten Stuttgarter Liste entsprechen muss. Sie regelt, welche Produkte zentrenrelevant sind. Ihr Verkauf wird zum Schutz des örtlichen Einzelhandels am Westbahnhof nicht mehr zugelassen, nicht zentrenrelevante Waren dürfen verkauft werden.

Handel bringt Autoverkehr mit sich

Der neue Heimwerkermarkt musste sich somit verpflichten, keine Waren zu führen, die in Konkurrenz zum Angebot des ortsansässigen Einzelhandels stehen. Dazu gehören unter anderem Haushaltswaren, Blumen, Bilderrahmen und Lampen. Der ursprüngliche Baumarkt hatte Bestandsschutz, durfte aber seine Fläche nicht erweitern. Der neue Markt dagegen ist fünfmal größer. Wie für die Discounter gilt auch für ihn, dass er seine Fläche in Zukunft nicht mehr weiter ausbauen darf.

Der Bezirksbeirat wollte am Westbahnhof den Einzelhandel seit jeher verhindern. „Wir wollten das Gebiet freihalten für das Kleingewerbe und für Handwerksbetriebe, die wegen der Lärmbelästigung an ihrem ursprünglichen Standort umziehen müssen“, betont Möhrle. „Die Geschäfte ziehen zudem ordentlich Verkehr hoch zum Westbahnhof“, kritisiert der Bezirksvorsteher. Immer wieder stehen die dadurch entstehenden Probleme deshalb auf der Tagesordnung des Bezirksbeirats.