Eigentlich sollten im ehemaligen Pflegeheim im Birkacher Stadtteil Schönberg bereits mehr als 100 Geflüchtete wohnen. Nach einer Petition liegen die Einzugspläne aber wieder auf Eis. Nun droht wieder die Belegung von Turnhallen.
Zuletzt hieß es, nach etlichen Verzögerungen sollen Mitte Februar die ersten Geflüchteten im ehemaligen Pflegeheim Haus Schönberg einziehen. Das Gebäude ist eingerichtet und bezugsfertig. Dennoch bleibt es nun bis auf Weiteres unbewohnt. Der Grund: Der Stadt sind durch eine beim Landtag eingegangene Petition zum wiederholten Male die Hände gebunden.
1,8 Millionen Euro Miete im Jahr
Die unendliche Geschichte geht also weiter. Bereits vor rund einem Jahr hatte die Stadt das ehemalige Pflegeheim in Birkach-Schönberg zum Zweck der Flüchtlingsunterbringung von einem Investor angemietet. Jeden Monat wird seitdem Miete überwiesen. Stattliche 1,8 Millionen Euro sollen es im Jahr sein. Die Summe war vor Monaten durchgesickert. Der Eigentümer der Immobilie will spätestens ab Anfang 2026 am Standort ein neues Pflegeheim errichten.
In der Folge waren es zum einen Mängel am Brandschutz, die die baurechtliche Genehmigung zur Belegung des Gebäudes verzögert haben. Zum anderen machten es Einwendungen und letztlich erfolglose Klagen von Anrainern zeitweise unmöglich, dass Flüchtlinge einziehen.
Es gilt ein Stillhalteabkommen
Nun also eine Petition. Mit der Eingabe von Petitionen kann sich jeder, der sich durch Entscheidungen von Ämtern und Behörden benachteiligt fühlt, mit seinem Anliegen an den Landtag wenden. Das hat zwar, genau genommen, rechtlich keine aufschiebende Wirkung. Doch in der Praxis gilt in aller Regel dann ein Stillhalteabkommen.
Soll heißen: Bis der Petitionssauschuss beziehungsweise der Landtag nach Stellungnahme der Regierung und manchmal auch von Sachverständigen entschieden hat, geht erst einmal nichts mehr. Das gesamte Petitionsverfahren kann dauern.
Auslöser der aktuellen Petition war ein Protestschreiben, das die Bürgerinitiative (BI) „Zukunft Schönberg“ bereits im November 2023 bei der Landtagspräsidentin Muhterem Aras eingereicht hat. Der Landtag nahm das Schreiben als Petition an und leitete es an den zuständigen Ausschuss weiter.
In dem Brief fordert die Initiative wegen der geringen Größe des Stadtteils unter anderem eine Belegungsobergrenze der Flüchtlingsunterkunft von 101 Personen. Zudem solle die Nutzung bis Ende 2025 befristet bleiben. Auch der Vorwurf einer „sozialen Triage von Pflegeplätzen zugunsten des Flüchtlingsheims“ wurde in dem Schreiben wiederholt. Gleichzeitig betont die BI, sich damit nicht grundsätzlich gegen die Aufnahme von Flüchtlingen zu stellen.
Doch ob kalkuliert oder nicht: Mit der Petition ist nun insgesamt „der Vorgang der Belegung zum Erliegen gekommen“, wie Sven Matis, der Sprecher der Stadt Stuttgart, erklärt. Angesichts der Tatsache, dass die Verwaltung dringend nach Unterkünften für Geflüchtete sucht, sei das „sehr ärgerlich“.
Nach Auskunft der Stadt, habe die Verwaltung am 5. Februar vom Eingang der Petition durch das Regierungspräsidium Stuttgart Kenntnis erhalten. Daraufhin sei binnen drei Tagen eine Stellungnahme abgegeben worden. Matis ließ durchblicken, dass darin den Inhalten der Petition, wie nicht anders zu erwarten, nicht gefolgt werde.
Vom Landtag ist zu erfahren, dass eine Entscheidung des Petitionsausschusses bislang nicht abzusehen sei. Gleichzeitig macht eine Sprecherin deutlich, dass der Grundsatz des Stillhaltens bei einem Petitionsverfahren durchaus nicht in Erz gegossen ist. Ausnahmen seien möglich, wenn „überwiegende Interessen der Allgemeinheit oder eines Dritten einer Verzögerung des Verfahrens entgegenstehen“. Im vorliegenden Fall wurde bislang, nach Auskunft der Sprecherin, eine solche Ausnahmefallgestaltung zwar nicht geltend gemacht. Doch umkehrt betont die Stadt, unbedingt „handlungsfähig bleiben zu wollen“. „Wenn es uns nicht gelingt, solche Gebäude zu belegen“, betont der Sprecher der Stadt, „müssten wir notgedrungen auf Turnhallen ausweichen.“