Auch die Pflegeheime fordern einen Abbau der Corona-Einschränkungen wie in anderen Bereichen der Gesellschaft. Foto: dpa/Christoph Soeder

Dass Besucher in Altenpflegeheimen und Krankenhäusern weiter einen negativen Schnelltest vorweisen müssen, sehen viele Träger so schon kritisch. Dass diese aber bald von den Betreffenden womöglich sogar selbst bezahlt werden müssen, gehe gar nicht.

In Bussen und Bahnen muss keine Maske mehr getragen werden, auch das Personal in Arztpraxen ist davon seit dieser Woche befreit. Für Besucher und Beschäftigte in Krankenhäusern und Pflegeheimen ist das nicht der Fall. Vor allem müssen dort Besucher vor dem Eintritt weiter einen negativen Schnelltest vorweisen.

Und womöglich müssen sie dafür von Anfang März an sogar noch selbst bezahlen, die aktuelle Testschutzverordnung, die das regelt, läuft Ende Februar aus. Das könnte für die Betroffenen recht teuer werden. Wenn diese zu einer zugelassenen Teststation gehen, müssen sie dort, wie das Angebot eines Testzentrums zeigt, dann bis zu zehn Euro für einen Schnelltest bezahlen.

Testpflicht ohne Finanzierung – das kommt nicht gut an

Der Unmut bei betroffenen Häusern ist groß. Besonders über die nur dort noch weiter geltenden Corona-Einschränkungen.

„Einerseits Tests verlangen – übrigens nicht nur für Besucher, sondern auch für die Beschäftigten –, aber diese nicht zu finanzieren, ist schon sehr fragwürdig“, kritisiert Florian Bommas, der Geschäftsführer der Diak Altenhilfe. Für die Personaltests, schätzt Bommas, hätten die Pflegeheime wohl noch Tests übrig. Aber für die Besuchertests beschäftige man etwa im Pflegezentrum Bethanien in Möhringen eigens Personal, „das dann nicht mehr refinanziert ist“, so der Geschäftsführer. Entweder müsse das Heim oder dann die Besucher die Kosten tragen.

Ähnlich äußert sich Sebastian Menne, der stellvertretende Bereichsleiter Altenhilfe bei der Stuttgarter Caritas. „Die Testkosten auf die Besucherinnen und Besucher abzuwälzen, sehe ich kritisch“, sagt auch Menne. „Das könnte dazu führen, dass weniger Besuche stattfinden“. Diese seien für die Bewohner aber elementar. Die Pflegeheime könnten die Kosten für die Tests jedenfalls nicht tragen, betont der stellvertretende Bereichsleiter. Man sei „in der Pandemie schon genug durch zusätzliche Vorgaben finanziell und personell belastet worden“, so Menne.

Für ein „Unding“ hält es auch Marc Bischoff, der Geschäftsführer des städtischen Eigenbetriebs Leben und Wohnen (ELW), „dass wir weiterhin zum Testen von Besucherinnen und Besucher verpflichtet sind, diese Tests aber gleichzeitig nicht mehr erstattet werden sollen“.

Die Kliniken können die Kosten für die Tests nicht tragen

Nicht anders ist die Auffassung in einigen Krankenhäusern. „Von den Besuchern können wir nicht verlangen, dass sie für die Tests bezahlen“, erklärt Mark Dominik Alscher, der medizinische Geschäftsführer des Robert-Bosch-Krankenhauses (RBK). Das würde aus seiner Sicht im schlimmsten Fall zu einer Isolierung mancher Patienten führen. Und als Krankenhaus könne man die Kosten auch nicht tragen, macht Alscher deutlich. Deshalb betont der Mediziner: „Wenn man die Tests nicht mehr finanziert, kann man auch die Testpflicht nicht mehr aufrecht erhalten.“

Stefan Möbius, der Pressesprecher des städtischen Klinikums, erklärt dazu: „Besuche und soziale Kontakte sind gerade in Krisen- und Krankheitsphasen wichtig und für Patienten oft sehr hilfreich.“ Deshalb erwarte man von der Politik, „dass die Regelungen harmonisiert werden – durch den Wegfall der Testpflicht oder durch eine Kostenübernahme“.

Das ist auch die Haltung der anderen Einrichtungen. Marc Bischoff sagt allerdings, er sei derzeit noch „recht gelassen“. Nach der Erfahrung von bald drei Jahren Pandemiemanagement wisse er, dass das zuständige Bundesministerium „oftmals in letzter Minute doch noch reagiert und die entsprechenden Regelungen geändert werden“. Sebastian Menne hat schon Signale vernommen, dass eine nachholende Regelung in Berlin „sich abzeichnet“.

In Nachbarländern sind die Beschränkungen schon gefallen

Wenn es nach Florian Bommas ginge, würden die Beschränkungen auch in den Pflegeheimen, also Masken- wie Testpflicht, abgeschafft werden. In Nachbarländern, die deutlich geringere Corona-Schutzmaßnahmen hätte, habe dies im Winter „zu keinen größeren Problemen geführt“. Die Testpflicht „und mehr noch die Maskenpflicht in Pflegeheimen sind erhebliche Beeinträchtigungen, die ohne Grund nicht sein dürften“, betont der Geschäftsführer.

Auch Marc Bischoff appelliert, Berlin müsse einsehen, dass die jetzigen Einschränkungen in der Pflege „nicht mehr notwendig sind“. Zum einen gehörten Heimbewohner „mit teilweise vier Impfungen zu den bestgeschützten Personen“. Der ELW-Geschäftsführer hält es für „Diskriminierung, wenn außerhalb unserer Häuser wieder normales Leben möglich ist, aber unsere Senioren und unser Personal noch immer Einschränkungen unterworfen ist“. Dies ergebe „keinerlei Sinn mehr“. Bischoff: „Die Entscheidung über Hygienemaßnahmen im täglichen Betrieb muss in die Eigenverantwortung der Träger übergehen“.

Auch im Krankenhaus würde man künftig gut ohne Testpflicht klarkommen, ist Mark Dominik Alscher überzeugt. „Das wäre kein Problem.“ Zumal die Zahl der Coronafälle rückläufig sei. Das Personal teste man ohnehin drei Mal die Woche, sagt der RBK-Geschäftsführer. Patienten könne man „auch bei Verdacht testen“. Schutzmöglichkeiten habe man darüber hinaus genug.