In Kernen herrscht Unmut über die Abschiebepraxis bei gut integrierten Flüchtlingen. Foto: / Thiel

Mehrfach sind gut integrierte Flüchtlinge abgeschoben worden. Der Gemeinderat will das nicht hinnehmen.

Asyl - Mit der Antwort aus dem Innenministerium sind die Gemeinderäte in Kernen nicht zufrieden: Zynisch sei das, sagt Eberhard Kögel vom Parteifreien Bündnis (PFB). 19 von insgesamt 22 Gemeinderäten hatten im Februar das Innenministerium in einem Brief aufgefordert, die Abschiebungen von Flüchtlingen einzustellen, die in der hiesigen Wirtschaft arbeiten. Zuvor war es in Kernen mehrfach vorgekommen, dass gut integrierte Asylbewerber mit einer festen Arbeitsstelle abgeschoben werden sollten. So etwa der Nigerianer Kelvin A., der im Dezember 2019 an seinem Arbeitsplatz bei der Bäckerei Schöllkopf in Waiblingen von der Polizei zur Abschiebung abgeholt wurde und wenig später floh. Er ist seitdem untergetaucht. Im Februar wurde Ismaeil M., der bei der Firma Delta in Rommelshausen tätig war, in den Iran zurückgeschickt.

Fast unerfüllbare Kriterien

Ende März erhielt das PFB, das federführend den Brief des Gremiums an das Innenministerium weitergeleitet hatte, eine Antwort vom Amtschef des Innenministeriums. Würden die Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter nicht vorliegen, so müsse der Asylbewerber Deutschland wieder verlassen – „vor dieser Rechtsfolge schützt die Ausübung einer Beschäftigung grundsätzlich nicht“, heißt es darin. Mit der Beschäftigungsduldung erhielten geduldete Ausländer in Arbeit allerdings eine Bleibeperspektive – sofern sie bestimmte Bedingungen erfüllen: Unter anderem muss der Betroffene bereits seit zwölf Monaten geduldet sein. Gerade dieses Kriterium könne fast kein Flüchtling erfüllen, kritisiert das PFB in einer Pressemitteilung.

Die Landesregierung habe im Bundesrat bereits einen Antrag eingebracht, um diese Hürde zu lockern: Demnach sollten Aufenthaltszeiten während des Asylverfahrens auf den zwölfmonatigen Duldungszeitraum angerechnet werden können, teilt das Innenministerium mit. „Dafür gab es in der Länderkammer, trotz aller Überzeugungsarbeit, keine Mehrheit“, erklärt der Amtschef und kündigt einen erneuten Vorstoß an. „Wenn das Innenministerium wirklich ernsthaft diesen Fehler beseitigen wollte, dann fragen wir: Warum können Kelvin A. und alle anderen, die alle Kriterien der angestrebten Regelung erfüllen, nicht vorerst – bis zur Entscheidung im Gesetzgebungsverfahren – weiter im Land bleiben?“, schreibt das PFB in seiner Mitteilung. Eberhard Kögel ist skeptisch, was den angekündigten Vorstoß im Bundesrat angeht: „Da passiert halt nix. Es fehlt der nötige Nachdruck“, sagt er. „Unser Verdacht ist, dass sich Innenminister Strobl gegenüber der AfD profilieren will.“

Ständige Angst vor der Abschiebung

Mit der derzeitigen Praxis hole man gut integrierte Menschen, die in Mangelberufen arbeiten, aus der Beschäftigung und schicke sie unter großem Aufwand zurück – „und gleichzeitig werben wir für teures Geld Fachleute aus dem Ausland an. Das ist doch verrückt“, sagt Kögel. Zudem sei es für die Flüchtlinge äußerst belastend, mit der ständigen Angst vor einer Abschiebung leben zu müssen. „Ein bissle mehr Menschlichkeit wäre nicht schlecht“, sagt Eberhard Kögel.

Deshalb sei der Gemeinderat Kernen mit seinem Brief an das Innenministerium auch an die Öffentlichkeit gegangen, um weitere Abschiebungen zu verhindern. Für Kelvin A. hatte der Arbeitskreis Asyl aus Kernen zudem im Februar eine Petition an den Landtag gerichtet und darum gebeten, dass der Nigerianer so lange in Deutschland bleiben darf, bis der Bundesrat über die erneute Initiative aus Baden-Württemberg entschieden hat. „Wir wollen uns nicht vorwerfen müssen, dass wir nicht alles versucht haben“, sagt Günter Wahler vom Arbeitskreis Asyl. Noch gebe es aber keine Empfehlung des Petitionsausschusses zu dem Fall. „Wir müssen jetzt halt Geduld haben.“