Der erste Lockdown hat viele Betriebe im Land kalt erwischt – der Staat musste einschreiten. Foto: imago images/Arnulf Hettrich

Die Corona-Soforthilfen der ersten Pandemiephase sollten Kleinfirmen helfen, die größte Not zu lindern. Nun löst das Rückmeldeverfahren der L-Bank enorme Unmut aus. IHK und Steuerberaterkammer zeigen Verständnis.

Stuttgart - Die IHK Region Stuttgart muss sich mit erheblichem Groll der Mitgliedsbetriebe auseinandersetzen. Die Kritik am Rückmeldeverfahren der landeseigenen L-Bank zur Corona-Soforthilfe der ersten Pandemiephase ist vielfältig. So beklagen Betriebe, dass für das Ausfüllen der elektronischen Prüfungsbögen nur eine Erledigungsfrist von knapp zwei Monaten bis zum 19. Dezember eingeräumt worden sei. Dem begegnet das Wirtschaftsministerium mit einer Verlängerung bis zum 16. Januar.