Ein Gericht hat das Vergleichsportal Verivox wegen unlauteren Wettbewerbs beim Vergleich von Privathaftpflichtversicherern gerügt. (Archivbild) Foto: imago images/STPP/imago stock&people via www.imago-images.de

Das Vergleichsportal Verivox hat den Verbrauchern wesentliche Informationen vorenthalten. Das entschied das Oberlandesgericht in Karlsruhe und gab damit Verbraucherschützern Recht.

Karlsruhe - Das Vergleichsportal Verivox hat einem Gerichtsurteil zufolge Verbrauchern wesentliche Informationen vorenthalten und dafür eine Rüge vom Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe kassiert. Künftig darf es seinen Vergleich von Privathaftpflichtversicherern nur noch dann zeigen, wenn es ausdrücklich auf die dabei verwendete eingeschränkte Anbieterzahl verweist. Denn Verivox hatte nur diejenigen Versicherer berücksichtigt, mit denen es eine Vermittlungsprovision vereinbart hatte. Das sei unlauterer Wettbewerb, erläuterte ein OLG-Sprecher am Montag. Das Gericht gab damit einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) statt. (Az. 6 U 82/20)

Beim Verivox-Vergleich hatte fast die Hälfte aller Anbieter gefehlt, „darunter viele große Versicherer wie Allianz, Huk-Coburg, Continentale, WWK und Württembergische“, so der VZBV. Laut Gericht war das für die Verbraucher aber nicht ersichtlich gewesen.

Eingeschränkte Auswahl muss transparent gemacht werden

Zwar sei Verivox nicht verpflichtet, alle Versicherungen vollständig abzubilden, sagte der OLG-Sprecher. Es müsse aber transparent und deutlich auf eine eingeschränkte Auswahl verweisen. Das habe das Portal versäumt und den entsprechenden Hinweis versteckt hinter zwei Links auf seiner Internetseite untergebracht.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und könnte ein Fall für den Bundesgerichtshof (BGH) werden. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung wurde eine Revision zum BGH zugelassen.