Warum hat die Uni nicht offensiver über heimliche Videos informiert? Das wird nun Thema beim Arbeitsgericht. Dort wehrt sich die Personalchefin gegen eine Abmahnung.
Der Konflikt um den Umgang der Universität Freiburg mit dem Fall eines Ex-Mitarbeiters, der jahrelang hunderte von Frauen heimlich gefilmt hat, spitzt sich zu. Eigentlich wollte die Uni-Spitze um die Rektorin Kerstin Krieglstein in nächster Zeit intern aufarbeiten, warum sie nicht früher und offensiver über den „Spanner-Skandal“ informiert hat – daran hatte es scharfe Kritik auch von betroffenen Frauen gegeben.
Nun aber dürfte die Kommunikationspolitik schon bald bei einer öffentlichen Gerichtsverhandlung thematisiert werden: Vor dem Arbeitsgericht Freiburg wehrt sich die Personalchefin der Uni, die sich in dem Fall offenbar zum Sündenbock gemacht sieht, per Klage gegen eine Abmahnung. Dies teilte ein Gerichtssprecher unserer Zeitung mit. Der sogenannte Gütetermin, bei dem die Chancen einer Einigung ausgelotet werden, sei für den 18. Mai angesetzt. Angesichts der vielen offenen Fragen dürfte die Verhandlung auf erhebliches Interesse stoßen.
Worum es bei der Abmahnung geht, wollte eine Sprecherin der Uni nicht sagen. Aus Gründen des Datenschutzes könne man keine Auskunft geben, ob gegen einzelne Beschäftigte „Abmahnungen erwogen oder erteilt wurden“. Senat und Universitätsrat seien von der Unileitung darüber nicht informiert worden. Doch nach Informationen unserer Zeitung wurden die Gremien erneut von der Anwältin der Personalchefin unterrichtet, die bereits in einem ersten Schreiben Vorwürfe der Uni-Spitze gegen ihre Mandantin zurückgewiesen hatte.
Verantwortlich für „missglücktes Statement“?
Mit der Abmahnung wird danach der Vorwurf erhoben, die Leiterin der Personalabteilung habe das „missglückte“ erste Statement des Rektorats nicht verhindert. Erst einige Tage nach dem Urteil des Amtsgerichts, das eine Bewährungsstrafe gegen den früheren Mitarbeiter verhängte, hatte die Uni-Spitze zu dem Fall Stellung genommen. Die Darstellung, dass der Hochschule bis zum Strafprozess Hinweise auf heimliche Aufnahmen auch in Uniräumen nicht bekannt gewesen seien, musste sie später korrigieren.
Ihrer Mandantin werde vorgeworfen, die Uni-Spitze nicht auf die falsche Darstellung hingewiesen zu haben, heißt es im Schreiben der Anwältin; dies sei jedoch unberechtigt. Tatsächlich habe die Personalchefin mehrfach Bedenken angemeldet und ausdrücklich von der Darstellung abgeraten, man sei von den Ergebnissen des Prozesses überrascht worden. Neu sei dort lediglich die Information gewesen, dass der Ex-Studienberater auch eine Beratungssituation filmte.
Aus dem Schreiben geht auch hervor, dass die Uni bereits zuvor eine Abmahnung gegen die Personalchefin plante, diese aber bisher nicht aussprach. Dabei sei es um den Vorwurf gegangen, das Rektorat nicht ausreichend informiert zu haben. Dagegen hatte sich die Frau bereits in der vorherigen Stellungnahme ihrer Anwältin an die Gremien „entschieden“ gewehrt. Von Anfang an habe sie die Hochschulspitze umfassend unterrichtet, gerade über den Verdacht, „dass Filmaufnahmen auch am Arbeitsplatz und in den sanitären Einrichtungen der Universität gemacht wurden“. Dies sei durch umfassende Korrespondenz belegt.
Uni vermutet einen Datenschutzverstoß
Im Zusammenhang mit der Stellungnahme vermutet die Uni nun offenbar einen Datenschutzverstoß durch die Personalchefin. Den Gremien seien auch „sensible und vertrauliche Informationen“ zu Personen und Vorgängen zugeleitet worden. Dies sei „in keiner Weise akzeptabel“, lässt sich die Rektorin Krieglstein zitieren. Man habe das Wissenschaftsministerium und den Landesdatenschutzbeauftragten über den Vorfall informiert. Aus dem Ressort von Petra Olschowski (Grüne) hieß es allgemein, Uni und Ministerium hätten verschiedene Maßnahmen auf den Weg gebracht, um den Fall der heimlichen Videoaufnahmen „rasch und präzise aufzuarbeiten“.