Parkplätze sind auf dem Hohenheimer Unicampus ein rares Gut. Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Die Uni Hohenheim hat bei der Gestaltung des Parkraumkonzepts wohl nichts mehr zu melden. Nun droht ein Windhundverfahren – zu Lasten der Studierenden.

Stuttgart - An der Universität Hohenheim geht der Kampf um die Parkplätze auf dem Campus weiter – allerdings anders als beschlossen. Denn die Uni hat nach Aussagen ihres Rektors Stephan Dabbert und ihrer Kanzlerin Katrin Scheffer nun kein Vorschlagsrecht mehr, wer künftig zu welchen Konditionen auf dem Campus der Uni parken darf. Der Grund: Der Personalrat der Uni lehnte am Dienstag das vom Unisenat und vom Rektorat einmütig beschlossene Konzept ab.

Der Hintergrund: Vom 1. Oktober 2020 an werden auf dem Hohenheimer Unicampus und auch an den anderen Landesunis Parkgebühren fällig. Daran ist nicht zu rütteln, denn das hat der Ministerrat am 6. März 2018 beschlossen. Im Anschluss gab es an der Uni Hohenheim harte Kämpfe um die Konditionen fürs Parken. Schließlich wollte man das Vorschlagsrecht gegenüber der Parkraumgesellschaft BW nutzen. Am 6. Februar 2018 beschloss der Unisenat, statt reservierte Dauerparkplätze zu vergeben, sollten Uniangehörige zwei Euro pro Tag und einen Euro pro Monat fürs Parken bezahlen, Besucher zwei Euro pro Stunde. An diesem Vorschlag beteiligt waren in der Senatskommission jeweils drei Vertreter von Studierenden, Beschäftigten und Professorenschaft. Wie die Parkraumgesellschaft BW die Parkerei auf dem Unicampus gestalten wird, ist unklar. Eine Stellungnahme war am Donnerstag nicht mehr zu bekommen. Die Uni befürchtet, dass das Standardverfahren angewendet wird und Dauerparkplätze für 25 Euro im Monat nach dem Windhundverfahren vergeben werden – zum Nachteil für Studierende.