Notarzt und Polizei hatten am Samstag einen Großeinsatz in Filderstadt-Sielmingen. Foto: SDMG

Zwei Kleinkinder sind aus einem Fenster abgestürzt – doch offenbar hatten die Zwillinge letztlich doch einen Schutzengel.

Filderstadt - Nach dem Fenstersturz der kleinen Zwillingskinder am Wochenende in Filderstadt wird die Polizei keine Ermittlungen wegen Verletzung der elterlichen Aufsichtspflicht oder wegen fahrlässiger Körperverletzung führen. „Es hat sich um einen tragischen Unglücksfall gehandelt“, sagt Polizeisprecher Christian Wörner, „so etwas kann ja rasend schnell passieren.“

Der Unfall im Stadtteil Sielmingen am Samstag gegen 8.30 Uhr hatte sich vor den Augen einer Nachbarin abgespielt. Nach Erkenntnissen der Polizei hatte die Frau die 20 Monate alten Zwillinge noch am Fenster spielen sehen, das sich im Dachgeschoss des Wohnhauses befindet. Offenbar hat die Zeugin noch durch warnende Rufe das Schlimmste zu verhindern versucht – doch da fielen die Kleinkinder auch schon aus dem Fenster, rutschten über das steile Dach und fielen vier Meter in die Tiefe.

Aufsichtspflicht stellt hohe Anforderungen

Die Eltern waren zwar im Haus, aber nicht in dem betroffenen Raum, als es passierte, so die Erkenntnisse der Polizei. Dabei reichen schon wenige Sekunden aus, um aus einer harmlosen Alltagssituation ein tragisches Unglück werden zu lassen. Nach Angaben der Bundesarbeitsgemeinschaft Mehr Sicherheit für Kinder in Bonn verlangt eine elterliche Aufsichtspflicht sehr viel: Aufsichtspflichtige Personen müssen ständig wissen, wo sich die ihnen zur Aufsicht anvertrauten Kinder befinden, sie müssen mögliche Gefahren vorausschauend erkennen und zumutbare Anstrengungen unternehmen, um die ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen vor Schäden zu bewahren.

Besonders kritisch: Zum Lüften geöffnete Fenster

Kritisch können etwa zum Lüften geöffnete Fenster in oberen Stockwerken sein, die von kleinen Kletterkünstlern schnell erklommen werden können. Wie die Bundesarbeitsgemeinschaft feststellt, ist je nach Alter nicht unbedingt eine ständige Kontrolle erforderlich. Bei einem vierjährigen Kind etwa genügten laut Gerichtsurteil auch stichprobenartige Kontrollen alle zehn bis 15 Minuten.

Über den Zustand der schwer verletzten Zwillingskinder machte die Polizei am Montag keine Angaben. Rückmeldungen gebe es nur bei dramatischen Änderungen, so Polizeisprecher Wörner. Dass die Lage bei den Kindern offenbar stabil ist, ist so gesehen ein gutes Zeichen.