Der Parkplatz, auf dem das Kind ums Leben kam, ist nun gesperrt. Foto: Lichtgut/Zweygarth

Ein weiterer Experte soll erklären, was die Autofahrerin sehen konnte, als sie beim Ausparken ein kleines Kind mit ihrem Auto erfasste.

Stuttgart - Das Verfahren um den Tod eines zweieinhalbjährigen Mädchens im Dezember 2017 geht in eine weitere Runde. Denn die Verteidiger der 45-jährigen angeklagten Autofahrerin wollen es noch genauer wissen. Sie haben beantragt, dass ein weiterer Gutachter aussagen soll – und die Richterin gab diesem Antrag statt. Der Gutachter soll beschreiben, was die Autofahrerin hat sehen können, als sie am 15. Dezember 2017 von einem Parkplatz beim Tennisklub Doggenburg wegfuhr. Dabei kam es zu dem tödlichen Unfall. Der Porsche Cayenne der Frau erfasste beim Zurücksetzen das zweieinhalbjährige Kind. Es erlitt schwerste Kopfverletzungen und war sofort tot. Die Autofahrerin ist wegen fahrlässiger Tötung angeklagt.

Das Gutachten, das die Verteidigung in das Verfahren einführen möchte, basiert auf einer Lasermesstechnik. Der Experte, der es erstellt hat, habe damit alle Sichtachsen rund ums Fahrzeug darstellen können, erläuterten die beiden Verteidiger der Autofahrerin.

In der Tennishalle treffen sich alle Beteiligten vor dem Unfall

Ein Gutachter hat in dem Verfahren bereits seine Sicht der Dinge dargelegt. Er hatte berechnet, dass der Wagen der Frau höchstens mit fünf Stundenkilometern angefahren sei. Auch habe der Porsche vom Losfahren bis zum Zusammenstoß mit dem Kind nur ein bis zwei Meter zurückgelegt. Das Kind sei hinter dem Wagen für die Frau nicht zu sehen gewesen. Auch die Einparkhilfe habe sie so schnell nicht warnen können, sagte der Fachmann: „Die Signale kommen mit einer Verzögerung von etwa eineinhalb Sekunden vorne an“, sagte er. Das wäre zu spät gewesen, denn länger habe es vom Losfahren bis zum fatalen Unfall nicht gedauert.

Die 45 Jahre alte Frau hatte sich an jenem Tag mit einer Freundin zum Tennisspielen getroffen. Vorm Verlassen der Halle hatte sie den Großvater des verunglückten Kindes mit dem kleinen Mädchen und deren großen Bruder noch in der Halle getroffen. Der Großvater hatte mit den Kindern beim Tennis zugeschaut, dann wollte er mit ihnen zum Reit- und Fahrverein, die Pferde besuchen, wie es sich die Kinder gewünscht hatten. Als er mit den Enkeln über den Parkplatz ging, geschah der Unfall. Das Mädchen sei vor ihm gegangen, der Junge hinter ihm. Er habe sich wegen eines Motorengeräusches umgedreht, um den Jungen zum Aufschließen zu ermuntern, hatte der Opa am ersten Verhandlungstag vor einer Woche ausgesagt. Die Tennispartnerin der Angeklagten hatte als Zeugin geschildert, sie habe dem Großvater Zeichen gegeben, er solle die Kinder an die Hand nehmen auf dem Parkplatz. Der Parkplatz ist sehr eng, die Buchten sind so angelegt, dass die schräg geparkten Autos nur rückwärts herausfahren konnten. Der Tennisklub hat den Parkplatz inzwischen gesperrt.

Staatsanwalt hat kein Verständnis für das Vorgehen der Verteidiger

Vermeidbar wäre der Unfall aus Sicht des bereits in dem Prozess gehörten Gutachters unter Umständen durch ein „schrittweises Vortasten“ der Porschefahrerin gewesen, also immer nur 20 bis 30 Zentimeter weit zurücksetzen. Auch ein „geeigneter Einweiser“ hätte helfen können, der die für die Fahrerin nicht einsehbaren Bereiche im Blick gehabt hätte und ihr Handzeichen hätte geben können.

In dem Verfahren geht es recht emotional zu, das belegen nicht nur die Reaktionen des Großvaters bei seiner Aussage, die ihn an das schreckliche Erlebnis erinnerte, sein Enkelkind sterben zu sehen. Immer wieder ist auch die Angeklagte von Weinkrämpfen geschüttelt. Wie sensibel das Thema ist, zeigte am zweiten Verhandlungstag ein Streit zwischen dem Staatsanwalt und den Verteidigern: Als die Anwälte der Frau Anträge ankündigten, entfuhr es dem Anklagevertreter, das sei unverständlich. „Wir brauchen das alles nicht. Die Fahrerin hat eine Sorgfaltspflicht und die hat sie verletzt“, sagte er. Der Fall sei für ihn juristisch komplett aufgearbeitet.