Die Polizei fand vor Ort das abgerissene Kennzeichen des Unfallautos. Foto: dpa

Ein tödlicher Unfall beim Sandlandfest im vergangenen Sommer beschäftigt das Stuttgarter Landgericht. Ein 20-Jähriger ist wegen versuchten Mordes angeklagt, da er weiterfuhr, ohne sich um einen tödlich Verletzten zu kümmern.

Kaisersbach - Wegen fahrlässiger Tötung und versuchten Mordes muss sich ein 20-jähriger Welzheimer vor dem Stuttgarter Landgericht verantworten. Ihm wird vorgeworfen, am frühen Morgen des 8. Juli vergangenen Jahres nach dem Sandlandfest einen Mann überrollt zu haben, der rund 200 Meter hinter dem Ortsausgang von Kaisersbach-Schillinghof auf der Straße lag. Ohne sich um den 22 Jahre alten Mann zu kümmern, sei er davon gefahren. Das wertet die Staatsanwaltschaft als versuchten Mord: Er habe verdecken wollen, dass er betrunken am Steuer saß.

Alkohol und Drogen im Blut

Am Dienstag hat der Psychiater Peter Winckler sein Gutachten über den Zustand des Angeklagten erstattet. „Die Nüchternheit meiner Worte kann die Tragik jener Nacht nicht abbilden“, sagte er am Ende seines Vortrags an die Familie des Getöteten gewandt, die als Nebenkläger an dem Prozess teilnimmt. „Mir stockt der Atem, wenn ich an die vielen blöden kleinen Zufälle denke, die zum Tod eines jungen Menschen führten.“ Jener war wie der Angeklagte Besucher des beliebten Festes bei Hellershof gewesen, er hatte mit Freunden gefeiert und sich wie viele andere auch zu Fuß auf den Heimweg gemacht. Hinter Schillinghof muss er dann in betrunkenem Zustand auf die Straße gefallen sein.

Der 20-Jährige, der mit dem Auto seiner Mutter von Welzheim nach Cronhütte gefahren und von dort mit einem Kumpel zum Fest gelaufen war, hatte gegen 3.30 Uhr ebenfalls rund zwei Promille Alkohol im Blut. Diesen Wert errechnete Winckler anhand der Blutproben, die von dem Angeklagten genommen worden waren. Außerdem hatte er Cannabin im Blut und Spuren von Methylphenidat, einer Art von Amphetamin, das hyperaktiven Kindern verabreicht werde, um diese zu beruhigen. „Woher er das hat, hat er mir nicht gesagt“, sagte der Psychiater. Das Zusammenwirken mit Alkohol verglich er mit „teils Bremse und teils Gaspedal“.

In diesem Zustand beschloss der junge Mann, drei andere nach Welzheim zu fahren, von denen er zwei gar nicht kannte. Doch statt den direkten Weg über die Landesstraße nach Welzheim einzuschlagen, fuhr er nach Süden in Richtung Schillinghof. Der Verdacht, dass er so Kontrollen aus dem Weg gehen wollte, liege nahe, sagte eine Polizistin vor Gericht aus. Was dann geschehen sei, daran könne er sich nicht mehr erinnern, sagte der Angeklagte.

Ein ganz normaler junger Mann

Nur an einen „Rumpler“ habe er eine blasse Erinnerung, und dass er in einem Waldstück angehalten hatte, um mit einem Mitfahrer nachzuschauen, ob etwas an dem Auto kaputt gegangen sei. So bemerkte er, dass das Kennzeichen vorne fehlte. Dieses wurde neben dem Toten auf der Straße gefunden, weshalb kurz darauf die Polizei bei dem 20-Jährigen zu Hause eintraf.

„Er ist kein Krimineller, sondern ein ganz normaler junger Mann“, so Winckler. Die schweren Schuldgefühle, die er äußere, seien durchaus glaubhaft.