Wegen fahrlässiger Tötung wurde ein 55-jähriger Mann vor dem Amtsgericht Esslingen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Foto: Sebastian Xanke

Der Angeklagte im Prozess um die Unfallfahrt von Esslingen-Weil wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Die Richterin bemühte sich um Klärung der Unfallursache.

Das Urteil wurde gesprochen – rechtskräftig ist es aber noch nicht. Im Prozess um die Unfallfahrt von Esslingen-Weil mit drei Toten vor dem Amtsgericht Esslingen verurteilte die Vorsitzende Richterin den 55-jährigen Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung. Ein Vertreter der drei als Nebenkläger auftretenden Angehörigen der Opfer kündigte bereits an, Berufung einlegen zu wollen: „Wir sind mit dem Ergebnis der Verhandlung nicht zufrieden.“ Jeder Prozess um ein Bußgeldverfahren werde mit einem größeren Interesse, mehr Aufmerksamkeit und einer höheren Aufklärung verfolgt als diese Verhandlung mit drei Toten.

 

Die Angehörigen der Opfer nahmen den Urteilsspruch mit der Bewährungsstrafe ohne ein Wort oder auch nur einen leisen Kommentar zur Kenntnis. Von den Zuschauerrängen aus war jedenfalls nichts zu hören. Die Hinterbliebenen blieben regungslos und wirkten wie versteinert.

Am vergangenen Prozesstag hatten sie sich noch emotional zu Wort gemeldet. Der Vater und Ehemann der Verstorbenen hatte Gerechtigkeit gefordert: „Ich wurde zu lebenslänglich verurteilt.“ Die Großmutter und Mutter hatte gesagt, sie vermisse ihre Tochter und die Enkel jeden Tag.

„Fatale Fahrfehler“ bestätigt die Vorsitzende Richterin dem Angeklagten

Verständnis für den Schmerz der Angehörigen hatte auch die Vorsitzende Richterin in ihrer ausführlichen Urteilsbegründung geäußert: Für ihr Leid gebe es keine Worte. Fatale Fahrfehler des Angeklagten hätten zum Tod dreier Menschen geführt. Am 22. Oktober 2024 gegen 17 Uhr sei er mit seinem Fahrzeug auf der Weilstraße in Richtung Pliensauvorstadt in eine Fußgängergruppe auf dem Gehweg gefahren. Die 39-jährige Frau und ihre beiden kleinen Söhne im Alter von drei und sechs Jahren, die auf dem Weg zum Fußballtraining in einer benachbarten Sportstätte waren, seien sofort tot gewesen.

Der Angeklagte sei der fahrlässigen Tötung schuldig und werde zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Der 55-Jährige müsse jeweils 20 000 Euro Schmerzensgeld an die drei als Nebenkläger auftretenden Angehörigen der Opfer zahlen. Zudem werde ihm die Fahrerlaubnis entzogen. Frühestens nach drei Jahren könne er versuchen, sie wieder zu erlangen. Denn der Mann habe sich als ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeugs erwiesen. Zugunsten des Angeklagten wertete die Richterin, dass er bisher strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten sei. Auch im Straßenverkehr sei er noch nicht auffällig geworden. Zudem lebe er in geordneten privaten Verhältnissen.

Nach der Unfallfahrt mit drei Toten war die Anteilnahme groß gewesen. Foto: SDMG

Das deutsche Strafrecht sehe keine Vergeltung vor, führte die Juristin aus. Es gehe vielmehr auch um die persönliche Schuld von Tätern. Im Falle der Unfallfahrt von Esslingen-Weil hätte der Angeklagte während des gesamten Prozesses zu seiner Person und dem Unfall geschwiegen. Nur ganz am Ende habe er sich zu Wort gemeldet und sein Bedauern ausgedrückt. Zu schweigen sei sein gutes Recht und dürfe in der Strafzumessung nicht zu seinen Lasten gewertet werden. Doch wäre Reue beim Angeklagten zu erwarten und aus Sicht der Angehörigen auch wünschenswert gewesen.

Vorsätzliche Tötungsabsicht schließt die Richterin aus

Bleibt die Frage nach dem Warum. Die Frage, warum die 39-jährige Frau und ihre beiden Söhne sterben mussten. Eine vorsätzliche Tötungsabsicht des Angeklagten schloss die Vorsitzende Richterin aus: „Es gab keine persönliche Verbindung zu den Opfern.“ Eine suizidale Absicht sei aufgrund der privaten Lebensumstände des 55-Jährigen unwahrscheinlich. Das Abhalten eines Kraftfahrzeugrennens zum Austesten der maximalen Motorleistung seines Fahrzeugs oder eine medizinische Ursache wie das Erleiden eines Krampfanfalls könnten anhand der Spurenlage, der Zeugen- und Sachverständigenaussagen ebenfalls nicht nachgewiesen werden.

Wie konnte der Unfall also passieren? Ein technischer Fehler am Fahrzeug könne laut den Aussagen der Gutachter während des Prozesses ausgeschlossen werden, so die Vorsitzende Richterin. Eine Alkoholkontrolle unmittelbar nach dem Unfall habe beim Angeklagten einen Wert von null Promille ergeben. Die Einnahme von Medikamenten, so hatten medizinische Gutachter angegeben, hätten seine Fahrtauglichkeit ebenfalls nicht beeinträchtigt. Auch eine Ablenkung etwa durch das Hantieren am Mobiltelefon während der Fahrt habe wohl nicht stattgefunden. Dass der Angeklagte durch die Ampelschaltung überrascht worden sei, sei ebenfalls unwahrscheinlich, so die Vorsitzende Richterin. Denn die Signalanlage habe zum Zeitpunkt des Unfalls bereits etwa 30 Sekunden lang rot angezeigt.

Am Amtsgericht wurde das Urteil gesprochen. Vertreter der Angehörigen kündigten bereits an, in Berufung gehen zu wollen. Der Fall könnte dann vor dem Landgericht Stuttgart neu aufgerollt. Foto: Sebastian Xanke

Die Richterin geht daher davon aus, dass der Angeklagte vom Wechsel seines Hybridautos in den Verbrennermodus überrascht worden war. In der Folge habe er Gas- und Bremspedal miteinander verwechselt. Durch die so entstandene Stresssituation habe er keine Korrektur seines Fehlverhaltens vornehmen können. Bedingt durch sein Erschrecken habe er sein Auto nach rechts auf den Gehweg gelenkt. Er habe wohl noch erkannt, dass dort eine Fußgängergruppe unterwegs gewesen sei. Doch die Zeit von etwa einer Sekunde habe für Gegenmaßnahmen nicht ausgereicht.

Angehörige wollen gegen das Urteil Berufung einlegen

Gegen das Urteil könnten binnen einer Frist von einer Woche Rechtsmittel eingelegt werden, so die Richterin. Vertreter der als Nebenkläger auftretenden Angehörigen haben bereits angekündigt, in Berufung gehen zu wollen. Wird der Berufung stattgegeben, kann laut Martin Gerlach, Pressesprecher des Amtsgerichts Esslingen, die Beweisaufnahme durch das Landgericht komplett wiederholt und das Verfahren nochmals mit allen Zeugen, Sachverständigen und sonstigen Beweismitteln neu aufgerollt werden.