Seit Anfang Februar muss sich ein 55-Jähriger wegen der Unfallfahrt von Esslingen-Weil im Oktober 2024 vor dem Amtsgericht Esslingen verantworten. Nun erfolgte das Urteil.
Im Prozess um die Unfallfahrt von Esslingen-Weil mit drei Toten wurde das Urteil am Amtsgericht Esslingen gesprochen.
Die Vorsitzende Richterin hat den 55-jährigen Angeklagten wegen fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen und zu einem Jahr und zehn Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte Gas- und Bremspedal vertauschte. Ein anschließender, weiterer Fahrfehler habe zur Kollision mit den späteren Opfern geführt. Die Fahrerlaubnis bleibt drei Jahre eingezogen. Den drei als Nebenklägern auftretenden Angehörigen wurde jeweils ein Schmerzensgeld in Höhe von 20 000 Euro zugesprochen. „Es gibt keine Worte, die ihren Verlust beschreiben können“, sagte die Richterin.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Vertreter der drei Nebenkläger haben angekündigt, in Berufung gehen zu wollen.
Im Oktober 2024 war ein Fahrzeug in der Weilstraße im Esslinger Stadtteil Weil in eine Fußgängergruppe gefahren. Die 39-jährige Frau und ihre beiden kleinen Söhne im Alter von drei und sechs Jahren, die auf dem Weg zum Fußballtraining an einer benachbarten Sportstätte waren, erlagen noch vor Ort ihren schweren Verletzungen. Anfang Februar hatte im Zuge dessen der Prozess gegen einen 55-jährigen Mann aus Stuttgart begonnen. Die Anklage lautete auf fahrlässige Tötung in drei tateinheitlichen Fällen in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung.
Die Staatsanwältin hatte auf zwei Jahre auf Bewährung plädiert. Der Verteidiger des Angeklagten hatte einen Freispruch gefordert, da als Unfallgrund auch eine medizinische Ursache in Frage käme. Für Unmut hatte im Gerichtssaal die Forderung des Juristen gesorgt, dem Angeklagten seinen Führerschein zurückzugeben. Der 55-Jährige war zu Beginn des Prozesses noch im Besitz seines Führerscheins gewesen. Am zweiten Prozesstag hatte er ihn vorläufig abgeben müssen.
Gegen das Urteil können Rechtsmittel eingelegt werden
Mit dem nun erfolgten Urteil ist die juristische Aufarbeitung des Falles aber noch nicht unbedingt abgeschlossen. Laut Martin Gerlach, dem Pressesprecher des Amtsgerichts Esslingen, können Verfahrensbeteiligte gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen: „Gegen amtsgerichtliche Urteile kann sowohl Berufung zum Landgericht als auch Revision zum Oberlandesgericht eingelegt werden.“ Bei einer Berufung könne grundsätzlich die Beweisaufnahme durch das Landgericht noch einmal komplett wiederholt werden. Das Verfahren könne also nochmals komplett neu aufgerollt werden mit allen Zeugen, Sachverständigen und sonstigen Beweismitteln. Bei der Revision werde das Urteil ohne neue Beweisaufnahme nur auf Rechtsfehler geprüft.
Mit dem Urteil geht ein hochemotionaler Prozess vorerst zu Ende. Im Laufe der Verhandlung vor dem Amtsgericht Esslingen hatten sich sowohl die Großmutter und Mutter als auch der Ehemann und Vater der Opfer zu Wort gemeldet. Beide waren als Nebenkläger mit eigenen Vertretern bei dem Prozess dabei. Die Angehörige hatte gesagt, dass sie ihre Tochter und ihre Enkel jeden Tag vermisse. Sie hätten leben wollen – aber das Leben sei ihnen genommen worden. Der Ehemann und Vater der Opfer hatte Gerechtigkeit verlangt: „Ich wurde zu lebenslänglich verurteilt.“
Der Angeklagte hatte zu seiner Person und zum Sachverhalt zunächst geschwiegen. Er hatte am ersten Prozesstag nur über seinen Verteidiger eine Erklärung mit seinem Bedauern verlesen lassen. Nach den Reden der Angehörigen ergriff er aber am vorletzten Prozesstag nach den Plädoyers das Wort. Es tue ihm unendlich leid, was geschehen sei, und er drücke den Hinterbliebenen der Opfer sein Beileid aus: „Ich bin nicht kaltherzig.“ Aber er könne sich an den Verlauf des Unfalls nicht erinnern. Zu seiner Person äußerte er sich nicht. Es ist nur bekannt, dass er 55 Jahre alt ist, aus Stuttgart stammt und wohl jahrelang an einer Alkoholkrankheit gelitten habe.
Verschiedene Erklärungen für die Unfallursache
Nach Ansicht von Gutachtern und Staatsanwaltschaft hatte der Angeklagte Gas- und Bremspedal verwechselt und so den Unfall verursacht. Sein Verteidiger hatte aber die Möglichkeit einer medizinischen Ursache angeführt: Sein Mandant könne während der Unfallfahrt unter einer Synkope, einer Art Kreislaufkollaps, gelitten haben. In der Folge könne sich sein Fuß verkrampft haben, sodass er ihn nicht mehr vom Gaspedal nehmen konnte. Zudem könne er eine zeitweilige Bewusstseinstrübung oder –einschränkung erlitten haben. Die von Gutachtern attestierte spätere Lenkbewegung könne ein Zeichen dafür gewesen sein, dass der Angeklagte möglicherweise sein Bewusstsein wieder erlangt haben könnte.
Der Angeklagte hatte unmittelbar nach dem Unfall gegenüber Zeugen von einem technischen Defekt an seinem Fahrzeug gesprochen. Er habe bremsen wollen, doch sein Hybridauto habe gegen seinen Willen weiterhin Gas gegeben. Die Sachverständigen hatten im Verlauf des Prozesses aber einen technischen Defekt am Auto nahezu ausgeschlossen.
Ein ausführlicher Bericht zum Urteil und zur Urteilsbegründung im Prozess um die Unfallfahrt von Esslingen-Weil folgt.