Im Prozess um den Unfall in Esslingen-Weil mit drei Toten vor dem Amtsgericht Esslingen gab es einen Paukenschlag.
Warum hat er noch einen Führerschein? Diese Frage hatten sich zu Beginn des Prozesses um die Unfallfahrt von Esslingen-Weil mit drei Toten im Oktober 2024 viele Besucher und Medienvertreter gestellt.
Denn vor dem Amtsgericht Esslingen ist ein 55-Jähriger wegen fahrlässiger Tötung in drei tateinheitlichen Fällen angeklagt. Er soll am 22. Oktober 2024 in der Weilstraße in Richtung Pliensauvorstadt mit seinem Auto in eine Fußgängergruppe bestehend aus einer 39-jährigen Frau und ihren beiden kleinen Söhne im Alter von drei und sechs Jahren gefahren sein. Sie erlagen noch am Unfallort ihren schweren Verletzungen.
Der zweite Verhandlungstag begann am Dienstagmorgen mit einem Paukenschlag. Die Vorsitzende Richterin teilte mit, dass der Führerschein des Mannes vorläufig eingezogen werde. Die Staatsanwaltschaft habe einen entsprechenden Antrag gestellt, dem das Gericht stattgegeben habe. Auf die Frage der Richterin, ob er seine Fahrerlaubnis freiwillig abgeben werde, antwortete der Angeklagte mit einem deutlichen: „Ja“. Am Ende des Prozesstages händigte er seinen Führerschein anwesenden Justizbeamten aus. Die Richterin betonte, dass der Entzug vorläufig sei. Sollten sich im Verlauf der Verhandlung neue Aspekte ergeben, könne es sein, dass er sie wieder zurückerhalte. Eine Entscheidung werde mit dem Urteil verkündet.
Der Angeklagte hatte bisher zur Sache und zur Person geschwiegen und ein Statement über seinen Verteidiger verlesen lassen, in dem er sein Bedauern über die Unfallfahrt ausdrückte. Er könne sich an das Unfallgeschehen nicht mehr erinnern. Die Staatsanwaltschaft war in ihrer Anklageschrift von einem Fahrfehler ausgegangen. Der Angeklagte habe das Gas- mit dem Bremspedal verwechselt und sei mit überhöhter Geschwindigkeit auf die rote Ampel am Unfallort hingefahren. Statt nach links habe er sein Fahrzeug nach rechts in die Fußgängergruppe gelenkt.
Technischer Defekt am Fahrzeug könnte auch Unfallursache sein
In Frage käme als Unfallursache aber auch ein technischer Defekt am Fahrzeug, der sich beim Umschalten des Hybridwagens in den Verbrennermodus ereignet haben könnte. Der Sachverhalt soll während der Verhandlung durch Zeugenbefragungen und die Aussagen von Gutachtern geklärt werden.
Weitere drei Verhandlungstage sind angesetzt. Das Urteil wird Ende März erwartet. Es könnte aber wegen verschiedener Anträge zu einer Verzögerung kommen.