Nach der Horrorfahrt über den Stadtfriedhof dauern die Ermittlungen an. Auch die Gespräche im Ort über den Unfall gehen weiter. Derweil wird die Frage laut, ob sich der 86-jährige Verursacher wegen Störung der Totenruhe verantworten muss.
Nach der Horrorfahrt über den Stadtfriedhof dauern die Ermittlungen an – ebenso wie die Gespräche im Ort über den Unfall in der Gerlinger Ortsmitte. Dabei wird auch die Frage laut, ob sich der Unfallfahrer nicht auch wegen Störung der Totenruhe verantworten muss. Die Polizei verneint das: Die Störung der Totenruhe sei eine vorsätzliche Straftat. In diesem Fall aber handle es sich um die Folgen eines Unfalls.