Ein Andreaskreuz steht warnend an jedem Bahnübergang. Foto: dpa

Eine 49-Jährige bekommt nach einem Unfall mit der Strohgäubahn im März in Korntal-Münchingen ein Fahrverbot und eine Geldstrafe.

Korntal-Münchingen - Die Anwältin hat ihre Mandantin mit „ein Häufchen Elend“ beschrieben. Immer wieder bricht die 49-jährige Angeklagte aus einer Kommune im Strohgäu während der Verhandlung am Amtsgericht Ludwigsburg in Tränen aus. Etwa, als sie von dem tragischen 25. März berichtet, an dem ihr Leben aus den Fugen geraten sei. Oder als sie sich mehrfach bei den Beteiligten ihres Unfalls entschuldigt, wie bei dem Lokführer der Strohgäubahn.

Der 42-jährige Lokführer hatte an jenem Samstag Notbremsen müssen, weil die 49-jährige Selbstständige trotz roten Blinklichts und Warntons über den unbeschrankten Bahnübergang im Bereich Am Lotterberg in Korntal gefahren war – und mit der Strohgäubahn kollidierte.

Wegen fahrlässigen, gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr wurde die Frau zu drei Monaten Fahrverbot und einer Geldstrafe in Höhe von 2500 Euro verurteilt. Die Richterin Andrea Henrich sprach von einer „immensen Gefährdung“, sah im Verhalten der 49-Jährigen aber keinen Vorsatz. Es sei wohl eher eine Verkettung unglücklicher Umstände gewesen, die zu dem Unfall geführt habe: Eine schlechte Sicht sowie ungünstig stehende Sonne. Jedoch hätte die Frau aufmerksamer sein müssen. „Wenn man feststellt, dass man nichts sieht, erfordert das eine erhöhte Aufmerksamkeit“, sagte Henrich.

Fensterscheiben sind zerbrochen, Gläser aus der Sonnenbrille gefallen

Die Angeklagte beschrieb den 25. März als einen „Tag mit blauem Himmel“. Sie war am Vormittag auf dem Weg zu einem Gemüsehändler auf den Bahnübergang zugesteuert. „Ich habe angehalten, nach links und nach rechts geschaut und bin dann langsam losgefahren“, sagte die Frau. Sie habe weder die roten Blinklichter gesehen noch das Bimmeln gehört, beides Zeichen dafür, dass die Strohgäubahn mit einer Geschwindigkeit von rund 66 Kilometern pro Stunde naht und man warten muss, bis sie vorbeigebraust ist. In diesem Fall war es die Strohgäubahn von rechts aus Münchingen, die die Angeklagte eben nicht bemerkt hat. Ebenso wie sie das wilde Hupen des Lokführers offenbar nicht gehört hat.

An die Kollision, bei der die Airbags im Auto auslösten, erinnert sie sich gut. „Der Knall und die Wucht des Aufpralls waren schlimm. Alles um mich herum ist zusammengebrochen. Die Fensterscheiben sind kaputtgegangen, und durch den Aufprall sind die Gläser aus der Sonnenbrille gefallen“, sagte die 49-Jährige, die nach dem Unfall „acht Tage und acht Nächte“ nicht geschlafen habe. Mehrmals sei sie zur Unfallstelle gefahren. Die Frage, warum sie weder das Blinklicht noch den Zug gesehen habe, zermürbe sie.

Glück im Unglück gehabt

Laut dem Sachverständigen Andreas Teschke könnte ein eingeschränkter Sichtbereich mit eine Unfallursache gewesen sein. Möglicherweise habe zu dem Zeitpunkt, als die 49-Jährige nach rechts geschaut hat, die A-Säule der Windschutzscheibe den nahenden Zug verdeckt. Und dass die Blinklichter am 25. März für sie im Gegenlicht der Sonne waren, könnte der Grund dafür gewesen sein, dass die 49-Jährige das rote Signal nicht gesehen habe. Eine Sonnenbrille, die sie trug, habe die Umgebung ohnehin abgedunkelt. Ob die Frau bei geschlossenen Autofenstern das Bimmeln der Bahn hätte hören müssen, konnte indes nicht geklärt werden.

Bei der Kollision mit einem Schaden in Höhe von mindestens 20 000 Euro blieben der Lokführer und die rund 50 Fahrgäste der Strohgäubahn unverletzt. Die 49-Jährige wurde hingegen schwer verletzt, sie brach sich Lendenwirbel und den Oberarm. Über Monate war sie arbeitsunfähig. Den Arm kann sie bis heute nur eingeschränkt bewegen, er muss erneut operiert werden. Verarbeitet hat die Frau den Unfall wohl noch lange nicht. Trotzdem habe sie Glück im Unglück gehabt, wie der Sachverständiger sagte: „Wir haben in unserer Datenbank zahlreiche solcher Unfälle. So glimpflich ist noch keiner ausgegangen.“