Ein Paketzusteller ist verurteilt worden, weil er einen Mann totgefahren hat Foto: dpa

Das Amtsgericht Böblingen hat einen Berufsfahrer verurteilt, weil er beim Rückwärtsfahren einen 84-jährigen Mann getötet hatte.

Böblingen - Er war früher dran als sonst auf seiner Tour durch Böblingen und die Straße war frei: Entgegen seiner Gewohnheit fuhr ein 48 Jahre alter Paketzusteller am 17. Februar dieses Jahres rückwärts in eine von der Ernst-Reuter-Straße abgehende Sackgasse. Seine Entscheidung kostete einem 84-jährigen Anwohner das Leben. Der Senior bemerkte den Lastwagen nicht, als er auf die Straße trat, und wurde von ihm zu Boden gerissen. Dabei erlitt er schwere Kopfverletzungen. Gestorben ist er allerdings, weil sein Gebiss in den Rachen rutschte. Wegen fahrlässiger Tötung ist der 48-Jährige jetzt vom Amtsgericht Böblingen zu einer Geldstrafe von 3000 Euro verurteilt worden.

 

An jenem Dienstag wollte sich der Paketzusteller das Wenden auf der Platte am Ende der Stichstraße ersparen. In Schrittgeschwindigkeit fuhr er rückwärts in die Sackgasse und schaute abwechselnd in seine Rückspiegel. Dann hörte er einen Knall und sah einen Gehstock auf der Straße hinter seinem Lastwagen liegen. „Er ist in meinen Armen gestorben“, sagte der 48-Jährige vor Gericht. Seit dem Unfall ist er in ärztlicher Behandlung: Fünf Monate lang verbrachte er in psychiatrischen Kliniken. „Ich habe die falsche Entscheidung getroffen“, sagte er über den verhängnisvollen Vormittag.

Der Unfall hätte vermieden werden können

Hätte er zum richtigen Zeitpunkt in den linken Rückspiegel geschaut oder auf den Bildschirm der Heckkamera, hätte der Unfall verhindert werden können, zählte der Vorsitzende Richter die Umstände auf. Wenn das Unfallopfer jünger und vitaler gewesen wäre, wären die Folgen des Zusammenstoßes auch nicht so fatal gewesen. Der Angeklagte, der seit sechs Jahren als Paketzusteller arbeitete und keinen Eintrag in Flensburg hat, hatte nicht einmal gegen eine Verkehrsregel verstoßen – außer, dass er über eine gestreift markierte Sperrzone gefahren war. Seine Sorgfaltspflicht hat er allerdings verletzt: Im Gegensatz zum Staatsanwalt, der eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung forderte, hielt der Richter aber die Geldstrafe für angemessen.

An dem Vormittag hatte der Sohn noch mit seinem 84-jährigen Vater telefoniert. „Er muss ein bisschen rausgehen“, habe er ihm gesagt, berichtete der 49-Jährige. Als rüstig beschrieb er seinen Vater und als Selbstversorger. Zum zwei Kilometer entfernt liegenden Supermarkt ging er stets zu Fuß. Gut gesehen und gehört habe er noch. Weshalb der Senior den schwarzen Lastwagen übersehen hat, ist für die Verfahrensbeteiligten ein Rätsel. Vom Trittbrett am Heck erhielt der Mann einen Schlag gegen das Schienbein. Daraufhin fiel er vermutlich mit dem Gesäß auf das Trittbrett und rutschte kopfüber auf die Straße. Dabei blieb seine Jacke am Trittbrett hängen, weshalb er etwas mehr als einen Meter bei der Rückwärtsfahrt mitgeschleift wurde.

Sohn des Opfers hegt keinen Groll

„Ich habe meinen Vater verloren, auf eine ziemlich blöde Art“, sagte der Sohn in der Verhandlung. „Aber ich hege keinen Groll.“ Enttäuscht sei er allerdings, dass der Paketzusteller keinen Entschuldigungsbrief geschrieben hatte. Auch dessen Arbeitgeber hatte sich nicht gerührt. Der Konzern hat aufgrund des Unfalls immerhin angekündigt, seinen gesamten Fuhrpark aufzurüsten: Wenn die schwarzen Lastwagen rückwärts fahren, soll es künftig piepsen.