Ein 44-Jähriger raste im Jahr 2016 auf der Bundesstraße zwischen Schwenningen und Tuningenin in den Gegenverkehr, tötete dabei zwei Menschen. Kurz vor dem Prozess gegen ihn tauchte der Mann unter. Nun endete seine Flucht – tausende Kilometer vom Ort des Geschehens entfernt.
Villingen-Schwenningen - Es war einer der aufsehenerregendsten Fälle der vergangenen Jahre – der nun fast still und heimlich ein Ende fand. Sechs Jahre nach einem schrecklichen Verkehrsunfall auf der Bundesstraße zwischen Schwenningen und Tuningen ist nach einem Bericht des Schwarzwälder Boten der Unfallverursacher gefasst worden. Auf der Flucht hatte der Todesfahrer einen entscheidenden Fehler gemacht.
58-Jährige stirbt sofort, ein 61-Jähriger kurz darauf
Rückblick. 16. April 2016, gegen 11.15 Uhr auf der B 523: Die Feuerwehr muss einen damals 44-Jährigen aus seinem völlig zerstörten VW schneiden, rettet ihn schwer verletzt nach einer halben Stunde. Zuvor war der Mann mit offenbar hoher Geschwindigkeit in den Gegenverkehr gerast und mit einem entgegenkommenden Seat zusammengestoßen.
Die 58 Jahre alte Fahrerin aus Appenweier (Ortenaukreis) ist sofort tot, zwei weitere Familienangehörige – eine 63-Jährige und ein 61 Jahre alter Mann – werden schwer verletzt. Der 61-Jährige erlag kurz darauf seinen lebensgefährlichen Verletzungen.
Rücksichtslos überholt und stark alkoholisiert
Zeugenaussagen sorgten im Anschluss für Entsetzen. Denn Zeugen berichteten, dass der Unfallverursacher zuvor rücksichtslos überholt. "Der hat nicht überholt wenn frei, sondern nur, wenn es gefährlich war", erzählte einer von ihnen im Nachgang unserer Redaktion. Was zu diesem Zeitpunkt offiziell noch nicht bekannt war: Der Unfallverursacher, welcher in Tuttlingen gewohnt hatte, war zum Zeitpunkt des Unfalls stark alkoholisiert.
Acht Monate nach dem schrecklichen Verkehrsunfall war die gerichtliche Aufarbeitung geplant. Doch im Amtsgericht Villingen blieb der Stuhl des Angeklagten an jenem 15. Dezember 2016 leer. Auch eine sofort alarmierte Polizeistreife konnte den Unfallverursacher nicht an seiner Wohnadresse antreffen. Sein Verteidiger, der seinen Mandanten kurz zuvor noch gesehen hatte, konnte sich das Fehlen ebenfalls nicht erklären. Die Folge: Der zuständige Richter erließ Haftbefehl wegen Fluchtgefahr. Doch der Mann war bereits auf der Flucht, blieb in der Folge verschwunden.
Internationaler Haftbefehl – aber kein Auslieferungsabkommen
Recherchen unserer Zeitung ergaben kurz darauf, dass der Mann seine Havanna-Bar, die er in Tuttlingen betrieben hatte, in der Folge des Unfalls aufgegeben hatte. Mehr noch. In seinem Umfeld war vermutet worden, dass er sich nach Kuba abgesetzt hatte. Dorthin war er erst kurz vor dem Unfall gereist – offenbar um die Familie zu besuchen. Der Gastronom ist in Kuba geboren worden, hat aber die deutsche Staatsangehörigkeit.
Die Polizei erwirkte daher einen internationalen Haftbefehl. Denn tatsächlich ergaben Recherchen der Ermittlungsbehörden, dass er sich in den lateinamerikanischen Raum abgesetzt hatte. Allerdings stellte das Polizei und Staatsanwaltschaft vor eine besondere Herausforderung. So gibt es mit Kuba kein Auslieferungsabkommen. Daher sei eine Auslieferung vom "Goodwill" des Staates abhängig. Die Hoffnungen der Justiz auf einen Prozess schwanden.
In den Vereinigten Staaten fliegt er auf
Doch es kam ganz anders. Der zur Fahndung ausgeschriebene Mann ging den Behörden in den Vereinigten Staaten ins Netz – nach einer Flucht über mehrere Länder. Bernhard Lipp, Pressesprecher des Amtsgerichts Villingen, erklärte auf Anfrage unserer Redaktion: Kurz vor der Verhandlung setzte sich der mittlerweile 50-Jährige in die Schweiz ab, anschließend ging es nach Holland und dann tatsächlich nach Kuba.
Dorthin habe er noch familiäre Verbindungen. Die Erkrankung seiner Lebensgefährtin zwang ihn nach Angaben des Pressesprechers aber zu einem Ortswechsel über Staatsgrenzen hinweg. Die Flucht ging schließlich in die USA, dort habe er gar mehrere Jahre als Metzger gearbeitet.
Mehrere Wochen Abschiebehaft – dann geht es nach Deutschland
Lipp: "Der illegale Aufenthalt ist in den USA anscheinend verhältnismäßig leicht möglich." Es scheint also, als wähnte sich der Todesfahrer dort in Sicherheit, denn ihm unterlief ein entscheidender Fehler. So beantragte er in den Vereinigten Staaten eine Aufenthaltsberechtigung. "Im Rahmen deren Prüfung wurde die Ausschreibung zur Verhaftung aus Deutschland gefunden", erklärte der Pressesprecher.
Die Folge war im April eine Verhaftung und eine mehrwöchige Inhaftierung zur Abschiebehaft in den USA und anschließend die Überstellung nach Deutschland. Und hier holte ihn seine Vergangenheit wieder ein – Ende Mai saß der Mann auf der Anklagebank im Villinger Amtsgericht. Allerdings ohne, dass die Hauptverhandlung öffentlich angekündigt wurde.
Autofahrerin hatte noch versucht auszuweichen
Die Vorwürfe: fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs, fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung. Ein Sachverständiger erklärte bei der aufwendigen Beweisaufnahme, dass beim Angeklagten ein Promillewert von 2,08 gemessen wurde – anhand der Rückrechnung seien es beim Unfall höchstens 2,88 Promille gewesen. Die Unfallrekonstruktion ergab zudem, dass die getötete Seat-Fahrerin kurz vor der Kollision noch versucht hatte, auszuweichen. Vergeblich.
Strafmilderung kam für den zuständigen Richter Christian Bäumler nicht in Betracht. Fast sechs Jahre nach der Flucht, folgte schließlich das Urteil: eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren ohne Bewährung. Für die Überlebende dürfte dies angesichts des Todes zweier Familienangehöriger nur ein schwacher Trost sein. Sie hat der Ortenau nach den schrecklichen Ereignissen den Rücken gekehrt und ist an die bayerische Grenze gezogen.