Rosemarie Müller sieht die SSB in der Pflicht. Foto: Alexandra Kratz

Eine Rentnerin stürzt über einen damals neu gestalteten Überweg am Bahnhof. Sie hat Prellungen und schlägt sich fünf Zähne ab. Für ein Implantat zahlt sie mehr als 12 000 Euro. Muss sich der Verkehrsbetrieb an den Kosten beteiligen?

Möhringen - Rosemarie Müller erinnert sich noch genau: Es war am 6. Juni des vergangenen Jahres kurz nach 9 Uhr. Die Seniorin war am Möhringer Bahnhof unterwegs und musste die Gleise überqueren. „Ich bin nicht besonders schnell gelaufen, aber eben auch nicht so, dass ich ein Hindernis für andere bin“, sagt sie. Dann passierte es, Müller blieb mit einem Fuß an dem damals neuen Rundboard hängen und fiel aufs Gesicht. Sie hatte Prellungen am ganzen Körper und schlug sich fünf Zähne aus dem Oberkiefer ab.

Im vergangenen Jahr hatte die Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) auf der Filderebene auf einer Strecke von 2370 Metern die Gleise erneuert. Damals gestaltete der Verkehrsbetrieb auch die Überwege am Möhringer Bahnhof neu. Bisher waren dort dunkelgraue Noppensteine. Mit ihrer Farbe und ihrer besonderen Struktur signalisieren sie Menschen, die nicht mehr so gut sehen können oder auf einen Blindenstock angewiesen sind, dass sie jetzt den Gleisbereich passieren. Damals sei der gesamte Überweg eben gewesen, es habe keine Stolperkanten gegeben, sagt Müller. Bei dem neuen Rundboard ist das anders. Mit diesem ist ein drei Zentimeter hoher Absatz entstanden.

Die Seniorin hat sich sogar einen Anwalt genommen

Rosemarie Müller meldete den Unfall sofort und direkt vor Ort einem SSB-Mitarbeiter und zeigte ihm ihre abgeschlagenen Zähne. Seitdem ist sie in Kontakt mit dem Verkehrsbetrieb. Es gehe ihr nicht darum, aus dem Unfall Profit zu schlagen, betont die Rentnerin. Aber für ihren finanziellen Schaden wolle sie doch einen Ausgleich haben. Müller zahlte bei ihrem Zahnarzt mehr als 12 000 Euro für ein Implantat. Aus eigener Tasche, von der Krankenkasse bekam sie nur einen kleinen Zuschuss. Dass ihre Zähne wieder gerichtet sind, war ihr wichtig. Doch die Kosten für das Implantat brauchten ihre Ersparnisse auf. „Warum unterstützt mich die SSB nicht?“, fragt Müller. Im Übrigen sei sie bei Weitem nicht die Einzige, die über die neuen Rundboards gestolpert und dann gefallen sei. „Regelmäßig ist hier der Krankenwagen vor Ort“, sagt Müller. Auch im Bekanntenkreis habe sie mehrere Personen, denen die Kante zum Verhängnis geworden sei und die aufgrund des Sturzes zum Teil längere zeit im Krankenhaus gewesen seien.

Um Geld von der SSB zu bekommen, nahm sich Müller sogar einen Anwalt. Doch weil das Unternehmen nicht zahlen möchte, müsste sie mit ihren Forderungen vor Gericht ziehen. Aber Müller hat keine Rechtsschutzversicherung und kann sich das darum nicht leisten.

Der Verkehrsbetrieb wünscht lediglich gute Besserung

In einem Brief schrieb die SSB an Müller, dass das Regierungspräsidium das Rundboard bereits im März 2011 genehmigt habe. Es werde den Interessen von Menschen mit körperlichen Einschränkungen gerecht. Denn Rollstuhlfahrer könnten die Kante problemlos überfahren, und Menschen mit Blindenstock hätten eine Tastkante. „Ein absolut gefahrloser Zustand von Straßen und Wegen ist leider faktisch nicht erreichbar und rechtlich auch nicht geschuldet“, so die SSB. In dem Schreiben heißt es weiter: „Wir bitten daher um Verständnis, dass wir keinen Schadenersatz leisten können. Ihren Sturz und Ihre gesundheitlichen Beeinträchtigungen bedauern wir sehr und wünschen Ihnen recht gute und schnelle Besserung.“

In einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber unserer Zeitung argumentiert die SSB ähnlich. Die Gestaltung von Fußgängerüberwegen werde abgestimmt zwischen städtischen Ämtern, dem Dachverband für Barrierefreies Planen und Bauen (DIPB) und auch der SSB und ihrer technischen Aufsichtsbehörde. Es gelte, entsprechende DIN-Normen einzuhalten, die sich auf das Behindertengleichstellungsgesetz beziehen. „Seit 2011 gestaltet die SSB alle neu gebauten oder umgebauten Fußgängerüberwege nach Prinzipien, wie sie sie auch am Bahnhof Möhringen umgesetzt hat, und folgt damit diesen Vorschriften“, schreibt der Verkehrsbetrieb.

SSB: „Ein Sturz fällt in das eigene Risiko.“

Dabei sei die Tastkante ein wichtiges Element. „Sie ist drei Zentimeter hoch und weist damit das Minimum dessen auf, was mit einem Blindenstock sicher zu ertasten ist. Für Fußgänger weist die Kante selbst einen starken hell-dunkel-Kontrast auf“, so die Einschätzung der SSB. Die Pressesprecherin räumt ein, dass bei der baulichen Umsetzung von Barrierefreiheit immer Kompromisse erforderlich seien. Aber die Tastkante entspreche mit drei Zentimetern der Höhe eines Bordsteins an einer Straßenquerung und könne auch von Rollstuhlnutzern gut überwunden werden. Für Fußgänger seien drei Zentimeter ebenfalls zu bewältigen. Und: „Sogenannte Noppensteine erfüllen die aktuellen Anforderungen an die Gestaltung von Überwegen nicht, weswegen sie bei Neubau oder Umbau nicht verwendet werden“, erklärt die SSB.

Die Pressesprecherin stellt klar: „Wenn eine Passantin auf einer solchen Verkehrsfläche stürzt, ist die SSB nur dann haftbar, wenn sie den Sturz verschuldet oder mitverschuldet hat, wenn also die Verkehrsfläche beispielsweise fehlerhaft gestaltet ist oder eine sonstige Verletzung der sogenannten Verkehrssicherungspflicht vorliegt.“ Ansonsten gebe es keine Rechtfertigung oder Grundlage für Zahlungen. „Es mag für Betroffene im Einzelfall sehr hart sein, aber ein Sturz im öffentlichen Raum fällt in die eigene Verantwortung und in das eigene Risiko“, so das Fazit der SSB.