In die Debatte über den künftigen Umgang mit Eizellenspenden in Deutschland kommt Bewegung: Die FDP will im Bundestag eine fraktionsübergreifende Initiative zur Legalisierung starten. Foto: dpa/Michael Kappeler

Bei unerfülltem Kinderwunsch kann womöglich eine Eizellenspende helfen. Anders als in anderen Ländern ist sie in Deutschland aber verboten. Das muss sich ändern, sagt die FDP. Die Union ist vorsichtiger, Grüne ebenfalls.

In die Debatte über den künftigen Umgang mit Eizellenspenden in Deutschland kommt Bewegung: Die FDP will im Bundestag eine fraktionsübergreifende Initiative zur Legalisierung starten. Ihr Ziel sei es, noch in dieser Wahlperiode die Legalisierung der Eizellenspende zu beschließen, sagte die rechtspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Katrin Helling-Plahr, der „Welt“.

„Ich empfinde es als unerträglich, dass veraltete Argumente bis heute eine Gesetzeslage begründen, die es Menschen verwehrt, einander zu helfen“, so Helling-Plahr. „Frauen können sehr gut selbst darüber entscheiden, ob sie ihre Eizellen zur Verfügung stellen möchten und dadurch Paaren, die auf andere Weise keine Kinder zeugen können, ihren Kinderwunsch ermöglichen.“

FDP wirbt um Unterstützung für eine Gesetzesänderung

In einem Brief an die Abgeordneten wirbt Helling-Plahr laut Zeitung fraktionsübergreifend um Unterstützer für eine Gesetzesänderung. „Angesichts der ethischen Dimensionen, die mit der Eizellenspende verbunden sind, ist eine fraktionsübergreifende Debatte der richtige Weg, über ein solches Gesetz zu entscheiden“, schreibt die FDP-Politikerin.

Auch die Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin habe in ihrem Abschlussbericht festgestellt, dass das bestehende Verbot der Eizellenspende in Deutschland nicht mehr begründet sei. Die Eizellenspende ist im Embryonenschutzgesetz von 1990 - anders als die Samenspende - verboten. Die von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission hatte im April empfohlen, die Eizellenspende zuzulassen. Eine gesetzliche Grundlage müsse sicherstellen, dass Freiwilligkeit, Selbstbestimmung und Gesundheit der Spenderin und das Kindeswohl gewährleistet würden.

Für die Grünen ist der Kommissionsbericht die Grundlage des weiteren Vorgehen. „Genau diese fachliche und politische Abwägung dieser sehr komplexen Fragen hat bisher nicht stattgefunden“, beklagte die Vize-Vorsitzende der Bundestagsfraktion, Maria Klein-Schmeink, auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Das liege auch an der FPD: „Wir warten darauf, dass der Kommissionsbericht nun endlich in den Ausschüssen auf die Tagesordnung gesetzt und beraten werden kann und sich auch die FDP- Bundestagsfraktion dem nicht weiter verschließt“, so Klein-Schmeink.

Dorothee Bär (CSU) äußert sich

Die Unionsfraktion kündigte eine eigene Position an. „Selbstverständlich befürworten wir die Fortpflanzungsmedizin, wenn sie den enormen Leidensdruck ungewollt kinderloser Menschen lindert, treten aber einer Erosion von Grundwerten entgegen“, sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Dorothee Bär (CSU) der „Welt“.

Das eigene Unions-Forum Bioethik der Fraktion habe Möglichkeiten zur Modernisierung der Regeln zur Fortpflanzungsmedizin erarbeitet. Diese Ergebnisse würden derzeit in der Fraktion beraten. „Dazu zählt auch die Frage, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen die Eizellenspende in Deutschland legalisiert werden könnte“, so Bär weiter. Jedoch dürfe eine zeitgemäße gesetzliche Regelung der Fortpflanzungsmedizin nicht zu einer Aufweichung ethisch-rechtlicher Schutzstandards führen.