Die 52-jährige Delphine Boël hat sich ins belgische Königshaus eingeklagt. Foto: dpa/Eric Lalmand

Die uneheliche Tochter des früheren belgischen Königs darf sich nach einem Urteil künftig auch „Königliche Hoheit“ nennen. Was das für die 52-jährige Delphine Boël und ihre Kinder bedeutet.

Brüssel - Delphine Boël, die uneheliche Tochter des einstigen belgischen Königs Albert II., darf sich fortan Delphine Prinzessin von Sachsen-Coburg nennen und muss rein protokollarisch nun auch mit ,,Ihre Königliche Hoheit‘‘ angesprochen werden. Auch ihre beiden Kinder Joséphine und Oscar dürfen künftig den Titel Prinzessin beziehungsweise Prinz tragen. Das entschied ein Gericht in Brüssel. Belgien hat somit eine neue Prinzessin.

Delphine Boël ließ durch ihren Anwalt mitteilen, dass sie fortan den Namen ihres leiblichen Vaters führen und als Prinzessin von Sachsen-Coburg durchs Leben gehen werde. Außerdem ist die 52-Jährige erbberechtigt. König Albert II. ist mit Königin Paola Ruffo di Calabria (83) verheiratet und hat mit ihr drei Kinder: Philippe, der amtierender König von Belgien ist, Prinzessin Astrid und Prinz Laurent. Der heute 86-Jährige König Albert II. hatte am 21. Juli 2013 zu Gunsten seines ältesten Sohnes Philippe (60) abgedankt.

Die neue Prinzessin hat auch Anspruch auf ein Erbe

Die neue Prinzessin hat ebenso wie die drei ehelichen Kinder Anspruch auf einen Erbteil. Das ist nach belgischem Gesetz ein Achtel des Vermögens. Anspruch auf eine staatliche Apanage, die sowohl König Philippe als auch Prinzessin Astrid und Prinz Laurent erhalten, hat die neue Prinzessin von Sachsen-Coburg aber nicht.

Auch Königin von Belgien könnte Delphine von Sachsen-Coburg wohl nicht werden. In der Thronfolge kommen zuerst die Kinder von König Philippe und Königin Mathilde, dann die Kinder von Prinzessin Astrid.

Eine DNA-Untersuchung hatte Anfang des Jahres zweifelsfrei ergeben, dass Albert II. der leibliche Vater von Delphine Boël ist. Der König hatte in den 60-er Jahren mit ihrer Mutter, Gräfin Sybille de Selys Longchamps, eine langjährige Beziehung. Delphine wurde am 22. Februar 1968 geboren. Aber Albert II. stritt Jahrzehnte lang ab, dass aus seiner Beziehung mit der Gräfin ein Kind hervorgegangen ist.

Der König musste zum DNA-Test gezwungen werden

Delphine Boël zog vor Gericht und setzte juristisch durch, dass sich Albert II. einem DNA-Test unterziehen musste. Er versuchte, das mit allen juristischen Mitteln zu verhindern. Aber er wurde höchstrichterlich dazu gezwungen, den DNA-Test zu machen, mit dem zweifelsfrei festgestellt wurde, dass Delphine Boël seine uneheliche Tochter ist, die ihm übrigens auch sehr ähnlich sieht. Der Stahlbaron Jacques Boël, der mit Gräfin Sybille verheiratet war, hatte Delphine als seine Tochter aufgezogen, obwohl er wohl wusste, dass er nicht der leibliche Vater war.

Albert II. kann gegen den Richterspruch noch in Revision gehen. In einer solchen Revisionsverhandlung wird aber nicht mehr inhaltlich argumentiert, sondern nur überprüft, ob die bisherigen Gerichtsentscheide formal korrekt verlaufen sind.

Noch im August sagte Delphine Boël: ,,Ich war lange eine Schande für König Albert II. Ich war seine schmutzige Wäsche.‘‘ Nun ist sie zumindest juristisch als Prinzessin anerkannt – und eine Königliche Hoheit.