Was muss man beachten? Foto: Studio Romantic / shutterstock.com

Wirkt sich eine unbewusst durchgemachte Corona-Infektion in irgendeiner Weise auf die Schutzimpfung aus? Diese Frage klären wir hier im Artikel.

Nicht alle Corona-Ansteckungen können statistisch erfasst werden. Denn in manchen Fällen verläuft die Infektion symptomlos oder so mild, dass Betroffene keine Kenntnis davon nehmen. Die Erkrankung wird also weder durch einen Test bestätigt, noch weiß die Person, dass sie vermutlich schon Antikörper in sich trägt.

Nun empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) nach einer wissentlich überstandenen Corona-Infektion, mindestens sechs Monate bis zur Impfung zu warten. Begründet wird diese Empfehlung mit der anzunehmenden Immunität gegen das Virus, der Vermeidung überschießender Nebenwirkungen (überschießende systemische Impfreaktionen) und dem aktuellen Impfstoffmangel. Nach den sechs Monaten genüge dann unabhängig vom jeweiligen Impfstoff eine einzelne Dosis, um die gewünschte Immunantwort zu erhalten.

Was aber, wenn ich gar nicht weiß, dass ich Covid-19 bereits gehabt hatte? Gelten dann nicht dieselben Empfehlungen?

Impfung trotz unbemerkter Corona-Infektion

Auch dieser Fall wird in der Empfehlung der STIKO berücksichtigt. So heißt es in den Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Covid-19-Impfung: „Die Effektivität der Impfung ist nicht unterschiedlich, wenn bereits eine SARS-CoV-2-Infektion vorangegangen ist. Vor diesem Hintergrund besteht keine Notwendigkeit, vor einer COVID-19-Impfung das Vorliegen einer akuten, asymptomatischen oder unerkannt durchgemachten SARS-CoV-2-Infektion labordiagnostisch auszuschließen.“ Das heißt, selbst wenn man trotz einer unbewusst durchgestandenen Corona-Infektion zweimal geimpft wird, sollte dies laut Erkenntnissen der STIKO keine Auswirkungen auf die Verträglichkeit oder die Wirksamkeit der Impfstoffe haben.

Natürlich steht es jedem Bürger und jeder Bürgerin selbst frei, sich auf Antikörper testen zu lassen. Die Kosten hierfür müssen dann aber aus eigener Tasche bezahlt werden. Denn die Krankenkassen übernehmen die Kosten nur, sofern der Test medizinisch notwendig erscheint, also in direktem zeitlichen Bezug zu Covid-19-Symptomen steht. Sollten bei einem solchen Test Antikörper gefunden werden, empfiehlt es sich, mit dem Hausarzt die weitere Vorgehensweise zwecks der Schutzimpfung abzusprechen.

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