Die Hillerstraße in Stuttgart-Ost wurde von Unbekannten kurzerhand in die „Hitlerstraße“ verwandelt. Wie die Stadt darauf reagiert und was die Staatsanwaltschaft dazu sagt.
Dummejungenstreich oder Fall für den Staatsschutz? Unbekannte haben wohl in den vergangenen Wochen aus der Hillerstraße in Stuttgart-Ost eine „Hitlerstraße“ gemacht, indem sie auf einem Straßenschild das erste „l“ mit einem Querstrich versahen. Die Stadt Stuttgart und die Staatsanwaltschaft haben darauf nun reagiert.
Wann sich der Vorfall ereignete, kann die Polizei nicht sagen. Es könnte also durchaus sein, dass dies schon vor Wochen geschah. Als die Stadt Stuttgart Mitte voriger Woche Wind davon bekam, wurde die Polizei verständigt, die eine Streife vorbeischickte. „Unsere Kollegen vom Polizeirevier 5 schauten sich das Schild am Donnerstag an und konnten erkennen, dass die Unbekannten wohl einen weißen Klebestreifen verwendet hatten“, sagt Polizeisprecherin Charlotte Weller. In einem solchen Fall wird der Ball wieder zurück an die Stadt gespielt. „Wir beauftragten Mitarbeitende der Abfallwirtschaft Stuttgart (AWS) mit der Entfernung des Klebestreifens“, erklärt Harald Knitter, Sprecher der Stadt Stuttgart. Die Mitarbeitenden konnten den Klebestreifen ohne großen Aufwand entfernen . Die Stadt Stuttgart stelle laut Knitter keine Anzeige, denn ein Fall von Sachbeschädigung liege nicht vor.
Aber wie verhält es sich in diesem Fall mit dem Straftatbestand der Volksverhetzung? Laut Stefanie Ruben, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Stuttgart, käme dieser hierbei nicht zum Tragen. „Der Name ‚Hitler‘ ist per se nicht strafbar“, erklärt die Sprecherin und verweist dabei auf zwei Paragrafen des Strafgesetzbuches. So sei es laut dem Volksverhetzungs-Paragrafen 130 strafbar, wenn man zu Hass oder Gewalt gegenüber bestimmten Gruppen der Bevölkerung aufrufe oder beispielsweise den Holocaust „öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost“. Beides treffe im vorliegenden Fall nicht zu.
Und auch der Paragraf 86a, bei dem es um sogenannte „verfassungswidrige Kennzeichen“ wie beispielsweise dem Hitlergruß geht, komme hier nicht zur Anwendung. Hätten die Unbekannten zum Beispiel ein Schild mit dem Begriff „Heil“ vor das veränderte Straßenschild geklebt, hätte die Staatsanwaltschaft Ermittlungen wegen des „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen“ eingeleitet.
Da dem nicht so ist und es sich wie bereits erwähnt auch nicht um eine Sachbeschädigung handelt, hat sich der Vorfall für die Behörden erledigt. Einen Tipp hat Harald Knitter für Bürgerinnen und Bürger, die Veränderungen an Straßen- oder Verkehrsschildern bemerken, allerdings noch: Auf der Homepage der Stadt Stuttgart können diese unter der Rubrik „Gelbe Karte“ gemeldet werden, so kann die Stadt schnell reagieren.