Die Wendlinger Umweltzone fällt vermutlich noch im ersten Halbjahr 2023. Foto: /Kerstin Dannath

Das Regierungspräsidium will die Umweltzone aufheben. Die Stadt hätte sie gern behalten und hofft nun, dass wenigstens andere Regelungen bestehen bleiben.

Seit nunmehr zehn Jahren riskieren Autofahrer, die keine grüne Umweltplakette an ihrer Windschutzscheibe haben, in der Wendlinger Umweltzone ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro. Laut einer Mitteilung des Landesverkehrsministeriums soll das bald anders werden – da seit einiger Zeit die Grenzwerte eingehalten werden. Messungen zufolge habe sich die Luftqualität entlang der Ortsdurchfahrt signifikant verbessert. Man liege deutlich unter den Grenzwerten, sodass die Umweltzone dort nicht länger erforderlich sei.

Voraussichtlich noch im ersten Halbjahr 2023 soll die Umweltzone aufgehoben werden, teilt das Verkehrsministerium mit. Neben Wendlingen gibt es entsprechende Pläne auch für Schwäbisch Gmünd.

Harsche Kritik kommt von der Deutschen Umwelthilfe (DUH): Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, warf der baden-württembergischen Landesregierung vor, mutwillig die Luftqualität verschlechtern zu wollen. Erst vor einem Jahr habe die Weltgesundheitsorganisation nachgewiesen, dass bereits Konzentrationen an Feinstaub und Stickstoffdioxid gesundheitsschädlich sind, die 75 bis 80 Prozent niedriger liegen als die geltenden Grenzwerte, so Resch weiter. Vor Kurzem habe die EU-Kommission deshalb strengere Grenzwerte angekündigt. Jetzt Regelungen aufzuheben, die ein Mindestmaß an Luftqualität sicherstellen, grenze an mutwillige Körperverletzung.

Die Stadt Wendlingen verfolgt die Debatte, hat rechtlich aber keine Handhabe. „Die Zuständigkeiten für die Einrichtung von Umweltzonen liegt bei den Regierungspräsidien als obere Verkehrsbehörden“, erklärt der Bürgermeister Steffen Weigel. Daher sei ein kommunaler Alleingang nicht möglich: „Wir hätten eine Aufrechterhaltung der Umweltzone begrüßt, müssen aber natürlich anerkennen, wenn die rechtlichen Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind.“

Wichtig ist der Verwaltung indes, dass das gleichzeitig mit der Umweltzone eingeführte Durchfahrtsverbot für Lastwagen sowie die ebenfalls seit April 2013 geltende Tempobegrenzung auf 30 Stundenkilometer nicht aufgehoben werden. In ihrer offiziellen Stellungnahme zum Ende der Umweltzone werde die Stadt darauf pochen, dass beides beibehalten werde, kündigt Weigel an.

Ginge es nach der Stadt, würde die Geschwindigkeitsbegrenzung sogar noch einige Hundert Meter weiter in Richtung Kirchheim ausgedehnt. Hierzu habe man schon mehrere Vorstöße beim Esslinger Landratsamt unternommen – bisher erfolglos. Da es sich um eine Landesstraße handelt, habe der Verkehrsfluss Vorrang; zudem gebe es keine enge Bebauung, weshalb Lärmschutz nicht als Argument herangezogen werden könne.

Tempo 30 und Lkw-Durchfahrtsverbot bleiben

Hinsichtlich Tempo 30 und Durchfahrtsverbot gibt das Landratsamt derweil Entwarnung: Die Regelungen fielen nicht automatisch mit der Aufhebung der Umweltzone weg, teilt die Sprecherin Andrea Wangner mit. Der Grund: Es handelt sich um ein Lkw-Lenkungskonzept, das wegen Überschreitungen der Lärmgrenzwerte entwickelt wurde und Teil der überörtlichen Verkehrsregelung im Bereich Kirchheim/Wendlingen/Wernau/Hochdorf sei. Allerdings muss die Stadt Wendlingen ihre Lärmaktionsplanung grundsätzlich alle fünf Jahre fortschreiben. Dabei werden die Lärmschutzregelungen vom Landratsamt überprüft und neu bewertet.