Wie geht es weiter mit dem Fahrverbot für Euro-5-Diesel in der kleinen Umweltzone in Stuttgart? Eine Studie hält dies für nötig, um die Stickstoffdioxid-Grenzwerte einzuhalten. Doch das Land will das weiterhin verhindern.
Stuttgart - Ist es nun eine gute oder eine schlechte Nachricht? Um den Grenzwert von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid (NO2) pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel einzuhalten, ist zwar das Euro-5-Diesel-Fahrverbot in der kleinen Umweltzone nötig, aber dies würde ausreichen. Eine Ausweitung auf das gesamte Stadtgebiet, wo schon seit 1. Januar 2019 ein Fahrverbot für Euro-4-Diesel und schlechter gilt, wäre also nicht nötig. Das ist das Ergebnis einer Prognose zur Luftbelastung in Stuttgart, die Experten im Auftrag des Regierungspräsidiums erstellten.
Ab Oktober kontrolliert die Stadt
Mit dem Gutachten reagierte das Land auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart. Es hatte juristische Versuche des Landes, mit Verweis auf geringfügige Überschreitungen in diesem Jahr das Euro-5-Diesel-Fahrverbot zu verhindern, abgeschmettert. Die kleine Verbotszone ist seit dem 1. Juli diesen Jahres in Kraft, die Schilder sind auch aufgestellt. Vom Oktober an will die Stadt Verstöße mit einem Bußgeld von 80 Euro ahnden.
Land will Verkehrsverbot verhindern
Allerdings machte Regierungspräsident Wolfgang Reimer (Grüne) keinen Hehl daraus, dass das „Verkehrsverbot in der kleinen Zone nicht das ist, was sich das Land gewünscht hätte.“ Deshalb versuche die Landesregierung noch durch die Prüfung weiterer Einzelmaßnahmen an der momentan am stärksten belasteten Pragstraße dieses Verbot zu verhindern. Auf Nachfrage erklärte das Regierungspräsidium: „Dies könnte beispielsweise eine erneute Prüfung eines Lkw-Durchfahrtsverbots, ein Einzelstreckenverbot für Euro-5-Diesel in der Pragstraße oder eine Verstärkung der Pförtnerung sein“. Letzteres bedeutet Pförtnerampeln am Zulauf.
Jedenfalls sieht das Regierungspräsidium in dem Kurzgutachten kein Mittel, um den juristischen Streit fortzusetzen. Es zeige nämlich, dass der NO2-Grenzwert 2020 nur mit dem Fahrverbot in der kleinen Umweltzone zu erreichen sei. Ob diese Position Bestand haben wird, dürfte von den Debatten in der grün-schwarzen Landesregierung abhängen. Dort hatte die CDU immer gefordert, angesichts der nur noch geringen NO2–Überschreitungen alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen.
Überschreitung nur an der Pragstraße
„Das Gutachten bestätigt, dass jedenfalls die eingerichtete kleine Zone ausreichend ist, um die Grenzwerte einzuhalten und wir nicht in der großen Zone des gesamten Stadtgebietes Stuttgart ein Verkehrsverbot für Diesel-Euro 5 brauchen“, betonte Reimer. In der Studie werden die Belastungen an den vier mit NO2 am stärksten belasteten Abschnitten (Hohenheimer Straße, Talstraße, Neckartor, Pragstraße) prognostiziert. Dabei wurden aktuelle Daten wie die Flottenzusammensetzung und Software-Updates oder Nachrüstung zur Abgasreinigung, aber auch Besonderheiten wie der zurückgegangene Straßenverkehr während der Corona-Pandemie und der milde und windreiche Winter berücksichtigt und daraus die Luftbelastung errechnet. Allerdings betonen die Autoren, dass die Verkehrsdaten wegen des Mangels und des Ausfalls von Zählstellen „mit größeren Unsicherheiten behaftet“ seien als die an den anderen Abschnitten.
Reimer: „Ziel greifbar“
Danach ist im Jahr 2021 nur an der Pragstraße mit 41,6 Mikrogramm eine geringe Überschreitung zu erwarten, wenn die kleine Umweltzone eingeführt wird. An den anderen Punkten liegt die Belastung unter 40 Mikrogramm. Ohne das Fahrverbot in der Umweltzone läge der Wert in der Pragstraße bei 45,4 Mikrogramm, an den anderen Messpunkten knapp unter oder über 40 Mikrogramm. Vor Jahren lagen die Werte noch bei über 60 Mikrogramm. Reimer sieht in dem Rückgang einen Erfolg der vom Land und der Stadt initiierten Maßnahmen. „Nun ist das Ziel der Einhaltung der EU-Grenzwerte für Stickstoffdioxid greifbar“, so Reimer. Er empfiehlt den Diesel-5-Besitzern ihre Fahrzeuge mit einem Software-Update bis 30. Juni 2022 oder mit einer Hardware nachzurüsten. Sie seien dann „von den Verkehrsverboten in der kleinen Umweltzone dauerhaft ausgenommen.“